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Stiftung Corona-Ausschuss Bericht (kurz)

Über den Ausschuss: 
Wir sind unabhängiger, transparenter und evidenzbasierter Analyse verpflichtet.

Das Coronavirus-Geschehen ist in Deutschland nun fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Durch eine Vielzahl von Studien ist inzwischen belegt, dass Letalität und Mortalität grippeähnliches Ausmass haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht auch nur annähernd eingetreten.

Die Corona-Massnahmen der Regierung, insbesondere der in großer Panik verhängte Lockdown, haben jedoch, wie immer deutlicher wird, massive soziale, psychische, gesundheitliche, kulturelle und wirtschaftliche Kollateralschäden hervorgerufen: Millionen zusätzliche Arbeitslose und Kurzarbeitende, Unternehmen in der Pleite, Übersterblichkeit bei den isolierten alten Menschen, gesundheitliche Minderversorgung der Bevölkerung durch eine große Anzahl verschobener OPs und aus Angst unterbliebener Arztbesuche, vermehrt Suizide, großer Zuwachs an Kindesmisshandlungen, Traumatisierung und “neues” angstbesetztes Sozialverhalten der Menschen. Viele Grundrechte waren und sind auf der Basis eiligst forcierter Rechtsänderungen weiterhin eingeschränkt und das neue geltende Recht ermächtigt die Regierungen von Bund und Ländern auch nach Beendigung dieser Pandemie Bürgerrechte bei Bedarf einzuschränken, die demokratischen Prozesse wurden verkürzt und ausgesetzt (z.B. verschobene Wahlen). Unsere freiheitlich-demokratischen Strukturen wurden verändert. Die Demokratie hat damit grossen Schaden genommen. Viele Menschen empfanden und empfinden die Maßnahmen als entwürdigend und entmündigend.

Nach Abebben der Virus-Panik steht nun die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich des staatlichen Krisenmanagements von Bund und Ländern an, u.a. um für künftige Pandemien bestmöglich vorbereitet zu sein im Sinne einer strukturierten Pandemic Preparedness. Dazu gehört auch eine Bilanz oder Zwischenbilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils dem Virus oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen.

Die Zeit drängt, weil es jederzeit dazu kommen kann, dass ein Virusgeschehen und/oder ein suboptimales Krisenmanagement zu möglicherweise vermeidbaren Schäden und Opfern führen könnte.

Auf die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der erfahrungsgemäss einen längeren Vorlauf hat, kann nicht gewartet werden. Daher setzen wir nun einen eigenen Corona-Ausschuss auf. Dieser wird - zeitnah beginnend - über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen wöchentlichen Sitzungen ExpertInnen und ZeugInnen zu einer Vielzahl von Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen hören. Dabei sollen insbesondere auch die bis dato noch wenig evaluierten Kollateralschäden des Lockdowns näher beleuchtet werden.

Die Sitzungen werden von prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geleitet. Sie werden live gestreamt und bleiben als Aufzeichnung verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch Beiträge im Chat und per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Ergebnisse der Ausschussarbeit werden in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Alle beteiligten Personen sind den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte gewillt, eine sachliche Diskussion zu den verschiedenen Themenkreisen zu führen.

Corona-Ausschuss Bericht (kurz) PDF

Ausschuss-Mitglieder
Rechtsanwältin Antonia Fischer, Medizinrechtlerin, Berlin
Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin Viviane Fischer, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann, Haftungsrechtler, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, Haftungsrechtler, Göttingen und Kalifornien

ExpertInnen in der Anhörung
Reihenfolge nach Bezugnahme im Bericht

Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenfacharzt und ehemaliger Gesundheitsamtsleiter
Dr. Gerd Reuther, Chefarzt a.D.
Dr. Luca Speciani, Vorsitzender Ärztenetzwerk
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Biologin
Prof. Dolores Cahill, Virologin und Immunologin, Irland
Prof. Piere Capel, Immunologe, Holland
Dr. Clemens Arvay, Mikrobiologe, Österreich
Pam Popper, holistische Ärztin, USA
Ash Zrl, Unternehmer, Nepal
Rechtsanwalt Anthony Brings, Südafrika
Patrick Plaga, Psychologe und Journalist, Deutschland und Schweden
Gaby Weber, Journalistin, Deutschland und Argentinien
Elisabeth Sternbeck, Psychologin und Psychotherapeutin
Prof. Dr. Christian Schubert, Psychoimmunologe
Tina Romdhani, Initiative "Eltern stehen auf"
Adelheid von Stösser, Pflegexpertin
Martin Kusch, Betreuer
Daniela Prousa, Psychologin
Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychiater und Psychotherapeut
Prof. Dr. Christian Kreiss, Wirtschaftswissenschaftler
Prof. Dr. Wolf-Dieter Stelzner, Wirtschaftswissenschaftler und Psychoanalytiker
Rechtsanwalt Gordon Pankalla
Prof. Dr. Martin Schwab, Bürgerliches Recht
CORONA-AUSSCHUSS BERICHT (KURZ) 24
Hermann Ploppa, Politologe und Publizist
Prof. Dr. Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher
Prof. Dr. Johannes Ludwig, Medienwissenschaftler
Don Dylan, Gesundheitscoach Next Scientists for Future
Heinz Kruse, Ministeralrat a.D.

Weitere Beiträge zu den Themen

Rechtsanwalt Dr. Justus HoffmannCorona-Ausschuss BerichtRechtsanwalt Dr. Reiner FüllmichDiplom-Volkswirtin Viviane FischerRechtsanwältin Antonia Fischer

9 Kommentare

Mike , Danke für deine Aufzählungen gem. Gliederung!

Für mich gilt trotz alledem, als oberstes Gebot:
"VORSICHT UND GEGENSETIGE RÜCKSICHTNAHME!"
(Das ist eine Bürgerpflicht und grundgesetzkonform!)

"Joachim" Ich bin kein Mediziner aber wir haben doch alle einen Kopf, der ja nicht nur dazu da ist um einen Hut aufzusetzen oder zu Friseur zu gehen. Man kann ihn gelegentlich auch benutzen und dazu braucht man allerdings die vollen Informationen. Deshalb reicht es eben nicht sich nur, die eine Information von Herrn Drosten anzuhören, sondern man muss, auch die anderen zur Kenntnis nehmen. Vielleicht nicht als Bürger dem es einfach Bequemer ist mit der Panikmache zu leben, weil viele einfach das Gehirn ausschalten und tue was man mir sagt. Aber als Politiker muss man das allemal und als Jurist muss man das erst recht.

Es nennt sich..“ Audiatur et altera pars “ „Gehört werde auch der andere Teil.“ bzw. „Man höre auch die andere Seite.“ Bevor du eine Entscheidung fällst.

Es wurde ein massive Entscheidung gefällt, wodurch auch Grundrechte auf nicht absehbare ausgehebelt aber die andere Seiten wurde nicht gehört, das ist nicht geschehen, ganz im Gegenteil die andere Seite wurde von Beginn an unterdrückt und defäkiert.

Die andere Seite sind die auf denen ich mich beziehen muss, weil ich und wir alle die hier schreiben, keinen eigenen Sachverstand haben. Aber was Dorsten, Wiehler, Spahn usw. erklärt haben, das würden sie ja auch einen Richter erklären. Also wenn das ganze vor Gericht gestellt werden wird und gefragt werden wird, gab es eine Basis für all die Masken, Abstandspflicht usw. Wenn es keine medizinische Basis gibt auch gleichzeitig keine juristische Basis und genau das befürchtet auch der Präsident des früheren Verfassungsgerichtes Hans Jürgen Papier, der bereits öfters darauf hingewiesen hat, das es sein könnte, dass das ganze nicht Verfassungsgemäß gewesen ist.

Die deutsch Regierung beruft sich auf diese Leute, die schon einmal bewiesen haben, dass sie völlig daneben lagen und Interessen der Pharmaindustrie vertreten wollten oder sollten. Sollte das vor dem Verfassungsgericht landen und das wird es, und es wird nachgewiesen, dass es für all diese Maßnahmen keine Grundlage gab, um nur Panik zu verbreiten wird die Regierung Schadensersatzpflichtig und den Hut nehmen müssen..."Alle"

? defäkiert.--- also diese Bescheuterte automatische Korrektur auf dem Sartphone mach einen fertig. :-)) sollte natürlich diskreditiert oder diffamiert heißen...

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