myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Gelsenkirchener Reinigungsfirma Stölting zahlt „Kopfgeld“ für Gewerkschaftsaustritt

Für die IG BAU ist es ein Skandal, was sich in der Gelsenkirchener Gebäudereinigung abspielt: Nach Informationen der IG BAU Westfalen zahlt die Firma Stölting Care jedem Mitarbeiter ein „Kopfgeld“ von 50 Euro, wenn er aus der Gewerkschaft austritt. „Wir sind schockiert über diese Gutsherrenart und gehen jetzt vor Gericht gegen Stölting vor“, sagt Regionaleiter Bodo Matthey.

Bereits am kommenden Mittwoch, 09. März 2016 um 13.45 Uhr wird vor Gelsenkirchen Arbeitsgericht, Sitzungssaal 307 im Justizzentrum Bochumer Str. 79 die einstweilige Verfügung verhandelt.

„Was Stölting hier macht, ist ganz klar rechtswidrig und ein Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit wie sie im Grundgesetz steht“, ist sich Matthey sicher. Diese sehe vor, dass in Deutschland jeder Arbeitnehmer einer Vereinigung beitreten darf, um seine Interessen zu vertreten – genauso wie übrigens jeder Arbeitgeber auch, sagt der Gewerkschafter.

Die Firma Stölting habe keinerlei Recht, die Mitarbeiter per „Kopfgeld“ zum Austritt aus der Gewerkschaft aufzufordern oder ihnen sogar Vordrucke dafür bereitzustellen.

Zum Hintergrund: „Seit Januar gilt in der Gebäudereinigung ein neuer Mindestlohn, der ab März allgemeinverbindlich ist. Außerdem ist der Tariflohn in der Branche gestiegen. Als Reaktion darauf verschärft Stölting nun das, Turbo - Putzen‘: Die Beschäftigten haben eine Stunde weniger Zeit, um die gleiche Fläche zu schaffen“, berichtet Bodo Matthey. Offenbar wolle die Firma die gestiegenen Lohnkosten durch kürzere Reinigungszeiten wieder hereinholen.

Als sich die Gewerkschaft dagegen zur Wehr setzte, erteilte ihr die Geschäftsführung ein Hausverbot. Bodo Matthey spricht von einem „abgebrühten Kalkül“: „Die Arbeitnehmer-Vertretung ist der Firma ein Dorn im Auge. Und die Beschäftigten sollen eingeschüchtert werden.“

Die Stölting Service Group beschäftigt rund 5.500 Mitarbeiter. Ein Großteil von ihnen arbeitet in Nordrhein-Westfalen. Bei der Unterlassungsklage gehe es jetzt nicht nur darum, dass die Firma ihre, Kopf-Prämie‘ zurücknehme, so Matthey. „Sondern auch darum, dass sie so ein mieses Spiel an anderen Standorten gar nicht erst versucht.“

Weitere Beiträge zu den Themen

GelsenkirchenGlückwünsche für jeden AnlassKopfgeld für GewerkschaftsaustrittIG - Bau EmpörtGesunder Schlaf ist WichtigArbeitnehmer unter Druck gesezetzt

29 Kommentare

Ein gutes Urteil. Danke für die Nachricht Heinz.

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/stoe...
Hier das Urteil von Gestern, wegen dem Zutritts Verbot der Gewerkschaftssekretären (Betriebsratswahlen):

"Ein gutes Urteil."

Ach, plötzlich?

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

IslandIslandrundreiseSitzung des BundesratesBundesrat kritisiert GesetzentwurfSkogafossund LebensqualitätIslandreiseEinsatz Verdeckter ErmittlerMünsterKilometer sammeln für KlimaschutzFreizeitWasserfall

Meistgelesene Beiträge