Der Aufruf von Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski nach Wohnraum für Flüchtlinge stieß auf großes Echo.

Hans - Sachs - Haus in Gelsenkirchen | Foto: Heinz Kolb
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Gelsenkirchen. Mehr als 100 Hausbesitzer, private Vermieter und Hausverwalter haben sich innerhalb von knapp zwei Wochen seit dem Aufruf von Oberbürgermeister Frank Baranowski gemeldet, um Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

67 Wohnungen - überwiegend von privater Seite – konnten sofort an Flüchtlinge vermittelt werden. Eine eigens bei der Stadt eingerichtete Stelle betreut die Vergabe privater Wohnungen bis zur Schlüsselübergabe und ist auch im Anschluss Ansprechpartner für die Vermieter.

Aber: Beschlagnahmungen sind nicht ausgeschlossen

„In den kommenden Wochen kommen auf die Stadtgesellschaft enorme Herausforderungen zu. Deshalb bedanke ich mich bei allen, die in den letzten Wochen freien Wohnraum gemeldet haben“, betont Oberbürgermeister Frank Baranowski.

Gelsenkirchen werde weiter versuchen, Flüchtlinge so weit wie möglich dezentral in Wohnraum unterzubringen. Sowohl städtische als auch Immobilien des Landes werden derzeit auf Nutzbarkeit geprüft.

Angesichts der großen Bereitschaft Flüchtlinge unterzubringen, hoffen Oberbürgermeister Frank Baranowski und Sozialdezernentin Karin Welge, auf Beschlagnahmungen von Wohnraum wie in anderen Städten verzichten zu können. „Dort, wo wir den Eindruck haben, dass Wohnraum im großem Maße bewusst dem Markt entzogen wird, sei es aus Abschreibungsgründen, aus spekulativen Erwägungen oder einfach nur aus Ignoranz, können wir das Mittel der Beschlagnahmung nicht mehr ausschließen.“

Bei einem gemeinsamen Termin der Evangelischen und Katholischen Kirche mit Sozialdezernentin Welge wird es ebenfalls um die Frage nach leerstehenden Immobilien gehen. Auch Unternehmen und Verbände sind aufgefordert, geeignete Räume zur Verfügung zu stellen.

Wer Wohnraum anbieten möchte, kann sich an die Stelle beim Referat Soziales wenden. Dort stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens während der Kern-Öffnungszeiten (8.30 bis 15.30 Uhr) für Fragen unter den Rufnummern 0209 1692336 und 0209 1692051 zur Verfügung

Unter diesen Rufnummern können Wohnungseigentümer ihren Wohnraum anbieten und sich beraten lassen. Es werden Räumlichkeiten jeder Größe gesucht. Bei Wohnungsangeboten sind die nachstehenden allgemeinen Miethöchstgrenzen zu beachten: Bei einer Größe von 50 Quadratmetern darf die Netto-Kaltmiete maximal 230 Euro betragen, bei 65 Quadratmetern 290 Euro und bei 80 Quadratmetern maximal 350 Euro, 110 Quadratmeter 520 Euro, 125 Quadratmeter 590 Euro, und 140 Quadratmeter 660 Euro.

Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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