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Große Weltkriegsbombe im Frankfurter Stadtteil Gallus wir nachaufwändiger Evakuierung am Nikolaus -Sonntag Entschärfung 

  • Evakuierungsbereich und Schutzzone Bombenentschärfung Frankfurt Gallus
  • Foto: Feuerwehr Frankfurt am Main
  • hochgeladen von Heinz Kolb

Die große Weltkriegsbombe im Frankfurter Stadtteil Gallus soll am Sonntag, den 06. Dezember. 2020, entschärft werden. Der 500 kg-Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg war am Donnerstag. 03. Dezember bei Arbeiten in einer Baugrube in der Kleyerstraße gefunden worden.

Nach der Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt) wurden von allen involvierten Behörden und Organisationen Zeitpunkt der Entschärfung und notwendige Maßnahmen festgelegt.
Aufgrund der Sprengstoffmenge und der Bauart der Bombe britischen Typs ist ein Evakuierungsradius von rund 700 Metern erforderlich, da eine Detonation massive Schäden an Gebäuden und eine große Gefahr für Menschenleben bedeuten würde. Die Feuerwehr hat eine genaue, interaktive Karte mit Suchfunktion erstellt, mit deren Hilfe jeder überprüfen kann, ob er betroffen ist. Die Karte kann hier abgerufen werden:
https://www.extremnews.com/nachrichten/vermischtes/9f6717f2932586b

Nach der Einwohnermeldestatistik wären etwa 12.800 Anwohner betroffen. Es liegen außerdem Altenwohnheime, einige andere Sonderobjekte wie Fernwärmeleitung, Internetknotenpunkte und Umspannanlagen sowie zentrale Einrichtungen der Deutschen Bahn in dem Bereich. Eine zusätzliche Schwierigkeit bietet die Pandemie-Situation. Aufgrund der Begebenheiten in diesem Fall kann die Entschärfung bis in die Abendstunden andauern.

Für alle Anwohner, die keinen anderen Aufenthaltsort finden, wird derzeit an der Messe Frankfurt eine Betreuungsstelle mit entsprechendem Hygienekonzept eingerichtet. Die Räumlichkeiten in der Halle 11 (Eingang "Straße der Nationen") kann am Sonntag ab 7:00 Uhr selbstständig aufgesucht werden. Bei Bedarf können Shuttlebusse benutzt werden. Genauere Informationen dazu finden sich, sobald sie vorliegen, auf der Webseite der Feuerwehr www.feuerwehr-frankfurt.de.
Für von Corona betroffene Menschen in dem Bereich, die entweder positiv getestet oder Kontakt ersten Grades sind, und eine schriftliche oder mündliche Isolations- bzw. Absonderungsverfügung vom Gesundheitsamt haben, gilt: Diese werden gesondert telefonisch kontaktiert und zuhause abgeholt, an einem geeigneten Ort betreut und nach Abschluss aller Maßnahmen wieder nach Hause gebracht.

Eingeschränkt gehfähige Personen, die im Gefahrenbereich wohnen und einen Transport zu der Betreuungsstelle benötigen, sollten sich schnellstmöglich und spätestens bis Samstag 05. Dezember. 18:00 Uhr online registrieren unter www.feuerwehr-frankfurt.deoder telefonisch melden beim Bürgertelefon unter: 069 / 212 111. Aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Transporten werden Abholungen am Sonntag voraussichtlich auch nach 8:00 Uhr erfolgen.

Angrenzend an den Evakuierungsbereich gibt es zudem eine Schutzzone. Für diese Adressen gilt so genanntes "Luftschutzmäßiges Verhalten. Das heißt: Ab 8:00 Uhr dürfen Wohnung, Häuser oder Arbeitsplätze nicht mehr verlassen werden. Der Aufenthalt im Bereich von Fenstern, Glastüren Terrassen und Balkonen ist untersagt. Fenster und Türen sind geschlossen zu halten.

Die betroffenen Haushalte werden heute im Laufe des Tages per Flugblatt benachrichtigt. Alle Personen, die innerhalb der beiden Bereiche wohnen oder arbeiten, werden aufgefordert, sich außerdem aktiv über die Entwicklungen zu informieren und dies ggf. auch an Nachbarn oder Kollegen weiterzugeben. Aktuelle Informationen werden auf www.feuerwehr-frankfurt.de veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt, Feuerwehr und Polizei informieren auch auf ihren Twitter-Kanälen: www.twitter.com/Stadt_ffm ,www.twitter.com/feuerwehrffm bzw. www.twitter.com/polizei_ffm .

Gemeinsame Pressemeldung von Ordnungsamt, Feuerwehr Frankfurt am Main, Gesundheitsamt sowie der Frankfurter Polizei zum Bombenfund im Gallus.

Feuerwehr Frankfurt am Main

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1 Kommentar

Erklärung:

Evakuierungsgebiet:
Bis 8:00 Uhr muss der Gefahrenbereich verlassen sein.

Schutzzone:
Für diese Adressen gilt so genanntes "Luftschutzmäßiges Verhalten".
Das heißt: Ab 8 Uhr dürfen Wohnung, Häuser oder Arbeitsplätze nicht mehr verlassen werden. Der Aufenthalt im Bereich von Fenstern, Glastüren, Terassen und Balkonen ist untersagt. Fenster und Türen sind geschlossen zu halten.

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