Demokratie, Sozialismus und befreite Gesellschaft Teil 2

18. Juli 2012
19:00 - 22:00 Uhr
Badenstedt, 30455 Hannover

am 18.07.12 um 19:00 in der IGS Badenstedt, Plantagenstraße 22.
Heiko Vollmann:
Was ist Demokratie? Teil 2
Nachdem im ersten Teil am 20. Juni die Grundrechte Freiheit, Gleichheit und Privateigentum behandelt wurden, setzt der zweite Teil die Kritik an der parlamentarischen, repräsentativen Demokratie fort. Behandelt werden insbesondere das Zivil- bzw. Vertragsrecht, die Institutionen der demokratischen Öffentlichkeit, die Meinungsfreiheit und die Wahlen. Im ersten Teil wurde bereits angedeutet, dass die bürgerliche Demokratie eine Herrschaftsweise ist, die nicht nur auf dem Gehorsam der Beherrschten, sondern auf deren freiwilliger Unterordnung unter die politische Gewalt beruht.
Indem die Bürger durch das Recht als abstrakt freie Personen und Eigentümer gegeneinandergestellt werden, nehmen ihre Bedürfnisse die Gestalt rechtlich geschützter, einander entgegengesetzter Interessen an, die durch Verträge an die Interessen anderer geknüpft werden. Dadurch kommt nicht etwa ein friedlicher Ausgleich der Interessen zustande, sondern es wird die gesellschaftliche Kooperation der Individuen in der Form der Konkurrenz institutionalisiert und vom Staat beaufsichtigt. Da die Verwirklichung des eigenen Vorteils davon abhängt, ob das eigene Interesse als legitimes Interesse Geltung beanspruchen kann oder nicht, sind die Bürger um ihres Eigennutzes
in der Konkurrenz willen von der Anerkennung ihrer Interessen als Rechtsansprüche, die sie gegeneinander geltend machen können, abhängig. Sie brauchen also den Staat als Stifter und Durchsetzer des Rechts.
In der demokratischen Öffentlichkeit lernen die Bürger, ihr Interesse nicht als bloßes Eigeninteresse, sondern immer zugleich auch als staatsnützliches, gemeinwohldienliches Interesse vorzubringen, und unterwerfen sich damit prinzipiell der geltenden Staatsräson.
In den Wahlen findet nicht die Bindung der Politik an den Wählerwillen statt, sondern es wird umgekehrt die Politik von jeglicher Bindung an den Wählerwillen freigesetzt, denn die Wahlen sind Ermächtigungen der Volksvertreter, die politischen Entscheidungen allein gemäß ihrem Gewissen und ihrer Parteidisziplin zu fällen.
Noch vor der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Partei oder bestimmte Kandidaten ist die Abgabe der Stimme die Bekundung des grundsätzlichen Willens, regiert zu werden. Die Enttäuschung über eine Politik, die nicht den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung dient, führt in der Regel nicht dazu, dass dem Staatswesen, in dem dies Missverhältnis sich mit schöner Regelmäßigkeit einstellt, die Gefolgschaft entzogen wird, vielmehr äußert sich der enttäuschte Wählerwille in der nächsten Wahl dadurch, dass er sich für eine andere Regierungs-Mannschaft entscheidet. So sorgt der Wahlzirkus dafür, dass die Enttäuschung durch die Regierung niemals umschlägt in den Ungehorsam gegenüber dem Staat.
Im September folgt ein Vortrag zur Frage: Was ist Sozialismus?, in dem es um die Kritik des Realsozialismus (Sowjetunion, DDR), die Diktatur des Proletariats und die Probleme des Aufbaus einer sozialistischen Gesellschaft gehen soll.

Der Referent ist Philosoph und Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter des Gesellschaftswissenschaftlichen Instituts (GI): www.gi-hannover.de
Seine Arbeitsschwerpunkte sind Kritik der politischen Ökonomie, Staatstheorie, kritische Theorie der Gesellschaft, Rassismus- und Antisemitismuskritik.

Bürgerreporter:in:

Siegfried Seidel aus Hannover-Badenstedt

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