EINMISCHUNG ERWÜNSCHT! 60 Jahre Grundgesetz
Prof. Dr. Ing. Martin Bayer,
Hochschule Augsburg
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
University of Applied Sciences
Fachhochschule Augsburg
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst darf ich Sie herzlich von meiner Seite begrüßen. Ich freue mich, dass ich als Friedberger, hier zu Ihnen sprechen darf.
So sieht es also aus das Grundgesetz. Unscheinbar und wenn man hineinblickt, sieht man zunächst nichts außer Buchstaben und Zahlen. Worte und Regeln.
Einmischung erwünscht?
So zumindest lautet der Titel der Ausstellung hier in der Fachoberschule. Wo und wie aber soll man sich nun einmischen in einen Haufen von Buchstaben und Artikeln oder ist der Untertitel der heutigen Ausstellung nur Schein, nur Zugpferd?
Ich will es in Anlehnung an den ehemaligen Münsteraner Weihbischofs Josef Voß einmal so formulieren: „Ein Gesetz ist für den Menschen da – und das nicht nur, um es zu lesen.“ Dieser Satz gilt natürlich im Speziellen für ein Gesetz, das die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt, das die freie Entfaltung der Gesellschaft und des Individuum verspricht und die Freiheit des Einzelnen garantiert. Wenn es dies jedoch tut, bedeutet es zugleich, dass dieses Gesetz vom Menschen her gedeutet, mit Leben gefüllt werden muss, um seinen Zweck zu erfüllen.
Es muss mehr sein als ein Haufen Buchstaben.
Es muss dynamisch bleiben in Bezug auf das Individuum und die Gesellschaft.
Es kann und darf sich nicht orientieren an einem momentanen Zustand, da die Menschen die es leben, nicht statisch sind.
Ein solches Gesetz muss immer neu aus dem Leben und den Entwicklungen heraus gedeutet werden.
Die Rechte, die es gewährt, müssen wahrgenommen werden, damit es mit Leben erfüllt wird. Das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Gesellschaft sich eine gemeinsame Verfassung geben kann. Es ist offen für eine Entwicklung.
Kurz: Einmischung ist erwünscht!
Auf welche Weise dies unsere Vorfahren und Väter getan haben, wird in der Ausstellung hier sichtbar. Aus dem Geist und den Ereignissen ihrer Zeit heraus haben Sie entwickelt, sich eingemischt, vorangetrieben. Um wie viel mehr können und sollen wir das mit unseren heutigen Möglichkeiten tun. Heute, wo die Chancen der Partizipation ungleich größer sind als damals.
Besonders deutlich wird die Zunahme an Möglichkeiten zum Beispiel am Recht auf freie Meinungsäußerung: „Jeder hat das Recht“, so steht es in Artikel 5 Absatz 1: „Seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“
Während sich freie Meinungsäußerung in den Anfängen des Grundgesetzes in wenigen Medien, auf Parteiversammlungen oder, auf gut bayerisch, an den Stammtischen vollzog, bieten heute Facebook, Twitter, Internet und Social media neue und andere Möglichkeiten, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen, die Gesellschaft zu gestalten, ja Grundrecht zu leben.
Dass sich das Recht auf freie Meinungsäußerung dank dieser Medien auch trotz aller Restriktionen Bahn brechen kann, haben wir in den Ländern des Nahen Ostens eindrucksvoll erlebt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sich die Teilnahme am an den Grundrechten und der Diskussion darüber auch immer gestaltet, wichtig ist, dass wir uns in das Grundgesetz einmischen, es mit Leben füllen, auch und gerade im Bewusstsein dessen, was das Grundgesetz für die Menschen bedeutet hat, die es geschaffen haben. Dabei will sich die Ausstellung, so formulierte es Thomas Krüger anlässlich der Eröffnungsfeier der Ausstellung, gerade nicht in Erinnerungen verlieren, sondern Anstiften, das eigene Bürgersein zu aktivieren und in die Hand zu nehmen.
Ich lade Sie ein, sich anregen zu lassen von den Bildern, miteinander zu kommunizieren und sich einzumischen. Heute und in Zukunft.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Ausstellung!
Bürgerreporter:in:Florian Sonneck aus Schliersee |
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