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500 Jahre Deutsches Reinheitsgebot

Nochmal eine Erinnerung an das diesjährige 500. Jubiläum: eine schöne Lüftlmalerei in einem Hopfenort der Hallertau.

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3 Kommentare

„Wir wollen auch sonderlichen, das füran allenthalben in unnsern Steten, Märckten und auf dem Lannde, zu kainem Pier merer Stückh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden.“

Am 23. April 1516 wurde für das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung erlassen wurde, die eine Textpassage enthält, auf die sich zumeist bezogen wird, wenn von einem Reinheitsgebot die Rede ist.

Und hier gibt's auch was davon:
http://www.GrillParty-ADFC.de.

Bei den ADFC-Radfahrerinnen & -Radfahrern (und den vielen Gästen!)
gibt's das (alkoholfreie) Bier natürlich in entsprechenden Maßen, und nicht in Massen!

Wehret dem Alkohol am Lenker!

Unser flüssiges Brot

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