myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Strafanzeige gegen Minister Schmidt stellen

Sie sind immer noch fassungslos über den Alleingang von Landwirtschaftsminister Schmidt zur Glyphosatabstimmung? Ich auch. Dann machen Sie jetzt mit!

Denn er hat gegen zahlreiche Vorschriften unserer Bundesregierung verstoßen, ohne bis jetzt irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Angela Merkel hat ihn zwar gerügt, doch auch gegen das unzulässige Abstimmungsverhalten hat sie juristisch nichts unternommen. Glaubt man verschiedenen Medienberichten, so war Alles eine abgekartete Sache. Wie auch immer - dieses vorsätzlichen Verhalten muss rechtliche Konsequenzen haben.

Inwieweit sich unsere Justiz ihre Unabhängigkeit bewahrt hat, kann nun Jeder selbst testen. Stellen auch Sie eine Strafanzeige gegen den "Glyphosatminister" Schmidt. Dies kann Jeder kostenlos bei der Staatsanwaltschaft seiner Stadt machen - ein Musterschreiben von Greenteam Schwabenpower mit ein paar ergänzenden Paragraphen von mir kann gerne genutzt werden:

An die 
Staatsanwaltschaft 
Adresse ......

Datum, Ort....

Ihre Adresse.....

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich

Strafanzeige

gegen den deutschen Landwirtschaftsminister,
Herrn Christian Schmidt (* 26. August in Obernzenn)
Wegen – jeweils zumindest versuchter – vorsätzlicher, hilfsweise fahrlässiger,
Körperverletzung, Gewässerverunreinigung und Bodenverunreinigung.
Des Weiteren hat Herr Schmidt mit seinem Alleingang gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen.
(Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung, Paragraph 19 :„Solange Meinungsverschiedenheiten bestehen, darf das federführende Bundesministerium keine allgemein bindenden Entscheidungen treffen, die das Einvernehmen anderer Bundesministerien voraussetzen
Paragraphen 9 der Geschäftsordnung: „Der Geschäftsbereich der einzelnen Bundesminister wird in den Grundzügen durch den Bundeskanzler festgelegt. Bei Überschneidungen und sich daraus ergebenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Bundesministern entscheidet die Bundesregierung durch Beschluss.“
Einen solchen Beschluss aber hatte es nicht gegeben. Und – wer mag – kann auch in das Grundgesetz schauen. „Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung“, heißt es in Artikel 65. )

Wie bekannt sein dürfte, hat Herr Schmidt Anfang Dezember 2017 durch sein
eigenmächtiges Votum die Zulassung des Nervengiftes Glyphosat in der EU für weitere 5
Jahre bewirkt.
Auf der Grundlage der jetzigen wissenschaftlichen Erkenntnisse muss davon ausgegangen
werden, dass der Einsatz von Glyphosat sich zumindest negativ auf die Artenvielfalt von
Pflanzen und Tieren auswirkt, auch wenn, worauf zu Unrecht allein abgestellt wird, die wohl
krebserregende Wirkung auf den Menschen von interessierten Lobbyisten bestritten wird.

Der nicht mehr zu leugnende rapide Rückgang der Insekten, von nach Wissenschaftlern
geschätzten ca. 6% pro Jahr(!), ist Ergebnis der sich dramatisch verschlechternden Boden –
und Gewässerqualität; ganz wesentlich als Folge des nach wie vor ungezügelten Einsatzes
von Pestiziden, insbesondere Glyphosat.
Als dem Wohle des Volkes verpflichteter Minister wäre es daher – auch unter
Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips – die Pflicht des Herrn Schmidt gewesen, alles zu
tun, was (möglichen) Schaden von der Bevölkerung abwendet.
Durch sein Abstimmungsverhalten hat Herr Schmidt zumindest billigend in Kauf genommen,
dass Gewässer verunreinigt, Böden erheblich verunreinigt und schließlich auch Menschen
zu Schaden kommen können, obgleich ihm die Folgen seines Handelns bewusst sein
mussten.
Herr Schmidt ist daher auch für das Handeln der Glyphosat spritzenden Landwirte zumindest
verantwortlich unter dem Gesichtspunkt des pflichtwidrigen Unterlassens.

Absolut unverantwortlich erscheint es mir, dass selbst Privatpersonen das Gift unkontrolliert
in jedem Baumarkt und Gartencenter kaufen und dementsprechend unkontrolliert in die
Landschaft und das Grundwasser kippen können.
Das Rindersterben in Norddeutschland, Missbildungen an Tieren in der Landwirtschaft,
insbesondere bei der Schweinezucht, und sogar bei Kindern (!) in Südamerika werden von
Wissenschaftlern in Zusammenhang gebracht mit der Freisetzung von Glyphosat.

Mittlerweile ist das Gift in praktisch jedem Lebensmittel, selbst in Bioprodukten und im Bier. Verantwortungsvolle Lebensmittelhersteller, wie z.B. die Molkerei Piding, haben den Einsatz
von Glyphosat deshalb aus gutem Grund untersagt.
Dies allein reicht allerdings nicht aus, um uns verlässlich vor dem Gift zu schützen!

Der beschuldigte Landwirtschaftsminister wäre vielmehr verpflichtet gewesen alles
Erdenkliche zu tun, um die Menschen vor dem ungehinderten und unkontrollierten Einsatz
von Glyphosat zu schützen und hätte daher nicht aus persönlichen Gründen der weiteren
Zulassung zustimmen dürfen.
Erforderliche Strafanträge werden hiermit vorsorglich gestellt.
Ich bitte Sie mir den Eingang der Anzeige zu bestätigen.

Auf einen Einstellungsbescheid verzichte ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

..............

Weitere Beiträge zu den Themen

KnippsiKnippsileinEnergiewendeGlyphosatMeitingen und UmlandVerstoßVeranstaltungen und Ausstellungen 2017StrafanzeigeEnergie und UmweltAbstimmungMinister Schmidt

7 Kommentare

> "alles harmlos oder was?"

Wo hab ich sowas gesagt?

@ Andreas, Knippsi:

Frauen entscheiden eben meist nach ihrem Gefühl. Daran solltest Du Dich gewöhnen, Andreas!

Und wenn Knippsi das Gefühl hat Du meinst Glyphosat ist trinkbar, dann ist das erst einmal so.

Das hat zwar nichts mit Vernunft zu tun, aber Gehässigkeiten gehören eben mit zur Artikulation weiblicher Wesen.

Das ist bestimmt nicht böse gemeint!

Manchmal werden auch Bosheiten in „Gänsefüßchen“ gestellt, sodass man Dir eine Fehlinterpretation unterstellen kann.

Aber jetzt zurück zum Thema.

Nach dem Strafgesetzbuch ist eine Strafverfolgung von Herrn Schmidt nicht möglich, wenn auch das Gefühl das Gegenteil suggeriert.

Auch eine Ordnungswidrigkeit liegt hier nicht vor.

Herr Schmidt hat sich nur nicht an die Absprachen mit der Bundesregierung gehalten.

Die Regierung hat nur die Möglichkeit Herrn Schmidt das Mandat zu entziehen.

Da wir im Moment nur eine geschäftsführende Regierung besitzen, und man noch nicht genau weiß wann wir wieder richtig regiert werden, ist ein Entzug des Mandates von Herrn Schmidt eher unwahrscheinlich!

Liebe Grüße Joachim

Ok

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

Jugendblasorchester EllgauKonzertMusikverein EllgauViva la musica