Gartenarbeit der Zukunft

Gartenarbeit------- in naher Zukunft.

Wir haben seit Jahren ein inniges Verhältnis. Im Winter erkaltet es, aber sobald die Sonne wieder scheint, ist er mein liebstes Kind.
Mein Rasenmäher.
Früher noch musste ich mich plagen mit den vielen m2 grüner Fläche von Steppengräsern, die ich säte. Mit kleinen und unpraktischen handbewegten Mähhilfen, rückte ich wöchentlich, dem Urwuchs zum Halme und hielt den Wuchs in den erwünschten Grenzen, damit der Nachbar nicht meckere wegen des Wildwuchses.
Mit gestiegenener Zahl der Sommer die ich mein Steppenfeld schnitt, wurde aus einen E-Mäher und mehrer Stromschlägen wegen durchschnittener Kabel, ein Mäher mit Benzinmotor und dann einer mit Benzin- und Radantrieb. Aber die Entwickelung und die Fläche wurde immer größer (ca. 700 m2) und die Zeit zur Rasenpflege immer weniger.
Es musste ein Aufsitzmäher her. 8,5 PS, 96 cm Schnittbreite. 1 Sitz, zwei Schneidmesser.

Gestern bekam ich einen Fragebogen der Zulassungsstelle zugeschickt:
"Aufforderung zu Anmeldung eines benzingetrieben Mähwerkes zur privaten Nutzung."
Ich stutzte: Woher weiß die Zulassungsstelle, das ich einen Aufsitzmäher habe???
Doch weitere Lektüre der Aufforderung belehrte mich, das man über "Luftaufnahmen" und Geräuschmessungen die Lokalität und Häufigkeit der Benutzung, zweifelsfrei und unanfechtbar festgestellt hatte.
Weitere Forderungen der Zulassungsstelle waren:
Unverzügliche Vorführung des Gerätes bei einen unabhängigen Sachverständigen des Tüvs oder vergleichbarer Prüfstellen.
Einreichung des Nachweises Schadstoffbegrenzung ( AU).
Schallpegelmessung des Gerätes
Sicherheitsprüfung durch die Berufsgenossenschaft, meines Bezirkes.
( Jährlich zu wiederholen! und unaufgefordert einzureichen.)
Nachbarschaftszustimmungserklärungen alle Einwohner im Kreis von 500 m meines Wirkungsbereiches.Anlage. ( Einmalig für die Dauer von 5 Jahren, dann unaufgefordert zu wiederholen)
Weiterhin hätte ich nachzuweisen:
Rasentreckerführerschein ( erforderlich ab einer Schnittbreite von 38 cm ).
Fahrzeugführerausstattung: Sicherheitsschuhe ( mit Stahlmantel über den Spann, Kettenhose, leichter Sicherheitshelm mit Visier, Kettenhandschuhe. ( Tragen ist bei Mäharbeiten Pflicht).
(Nachweisbar durch Bild (jpeg) unter angegebener E-Mail Adresse vor Beginn der Mäharbeiten).

Zuwiderhandlungen würden mit einer Geldbuße von nicht unter 10.000 € geahndet werden.

Ende des Schreibens.

Ich fasste mich erstmal an meinen alten Kopf---- wo soll man sich denn sonst hinfassen---, hielt das ganze für einen Scherz und vergaß das ganze vorerst.

Letzte Woche habe ich meinen Nachbarn, mit Helm/Visier-Kettenhose und Sicherheitsschuhen, seinen Rasen mähen gesehen. ( Benzinmotor-48 cm Schnittbreite-Radantrieb).

Henning Lahmann 14.4.12

Bürgerreporter:in:

Henning Lahmann aus Edemissen

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