myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

ÜBE-FWG-Fraktion Ebsdorfergrund veröffentlicht die Große Anfrage zur Außerdienstnahme von Feuerwehrfahrzeugen

Am 12. März 2018  fand die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ebsdorfergrund statt.

Die Fraktionsmitglieder Reiner Nau und Marcell Büttner stellten eine Große Anfrage gemäß §50 II HGO und §17 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung zum Thema:
Außerdienstnahme von Feuerwehrfahrzeugen

Sehr geehrter Herr Eucker,

leider weigerte sich Herr Bürgermeister Andreas Schulz auf der letzten Gemeinde-vertretersitzung am 11.12.2017 die Fragen der ÜBE•FWG Ebsdorfergrund-Fraktion im Rahmen der „Fragen aus aktuellem Anlass“ zu beantworten. Die ÜBE•FWG Fraktion verurteilt dieses Verhalten, da die Anfrage und die Beantwortung der Fragen nun zeitversetzt, nämlich drei Monate später, gestellt werden müssen. Nichts destotrotz sind die Fragen immer noch offen und sollten nicht einfach „unter den Teppich gekehrt“ werden.
Am 17.10.2017 ordnete der Bürgermeister der Gemeinde Ebsdorfergrund fünf Wehr-führern der Feuerwehr Ebsdorfergrund an, Feuerwehrfahrzeuge sofort aus dem Einsatz- und Übungsdienst zu nehmen. Ursache ist die stattgefundene Revision der Feuerwehr Ebsdorfergrund durch den Technischen Prüfdienst des Landes Hessens, von dem erhebliche Mängel an insgesamt sechs Feuerwehrfahrzeugen festgestellt wurden.

Daher fragen wir Sie:

1. Wurden diese drastischen Maßnahmen mit der Leitung der Feuerwehr und dem Brandschutzaufsichtsdienst des Landkreises abgesprochen und gleichzeitig die Alarm- und Ausrückeordnung angepasst? (Wenn ja, in welcher Form?)

2. War der Grundschutz der Bevölkerung eingeschränkt?

Begründung:
Die ÜBE•FWG Fraktion-Ebsdorfergrund tritt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebsdorfergrund ein. Die Feuerwehr liegt uns sehr am Herzen. Allerdings kann sie die Maßnahme nicht verstehen.

Noch auf der Gemeindevertretersitzung vom 19.03.2017, also gut 9 Monate zuvor, hat der Bürgermeister der Gemeinde in aller Öffentlichkeit versichert und Unterlagen dazu bereit gestellt, die bescheinigen, dass keines der Fahrzeuge der Feuerwehr Ebsdorfergrund Mängel aufweist. Es ist sehr verwunderlich, dass nunmehr nur neun Monate später Fahrzeuge so beanstandet werden, dass sie mit sofortiger Wirkung außer Dienst genommen werden müssen.

Selbstverständlich geht die Sicherheit von den Feuerwehrkameradinnen und Kameraden vor. Nicht auszudenken, dass durch Fahrzeugmängel ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zu Schaden kommen.

Jedoch ist die ÜBE•FWG Fraktion-Ebsdorfergrund der Meinung, dass diese drasti-sche Maßnahme Auswirkungen auf den Grundschutz der Bevölkerung und sich somit auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Ebsdorfergrund ausgewirkt hat.
Dieses hohe Gut gilt es zu schützen und kann nicht durch solch eine drastische Maßnahme einfach ausgeschaltet werden. Hier wird bewusst § 3 HBKG außer Acht gelassen.

Weitere Beiträge zu den Themen

EbsdorfergrundRauischholzhausenDreihausenKommunalpolitikHachbornWittelsbergMarcell BüttnerÜBE-FWG EbsdorfergrundGemeindevertretungbeltershausenHeskemEbsdorf

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite