TTip

"In der deutschen Öffentlichkeit werden derzeit vielfach Befürchtungen laut bzw. Ängste geschürt, dass die laufenden Verhandlungen zu internationalen Handelsabkommen (z. B. TTIP, CETA, TiSA) zu sehr im Geheimen geführt und am Ende bewährte Standards und Niveaus etwa in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und -schutz, soziale Sicherheit, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, öffentliche Dienstleistungen, Daseinsvorsorge („public utilities“, etwa die Wasserversorgung), kulturelle Einrichtungen und/oder die kulturelle Vielfalt aufs Spiel gesetzt würden.

Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden multilateralen und bilateralen Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiterentwickelt werden. So befindet sich die EU in laufenden Verhandlungen unter anderem zum Abschluss der so genannten Doha-Welthandelsrunde zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation („World Trade Organisation“/WTO), zu einem internationalen Abkommen für den Dienstleistungshandel („Trade in Services Agreement“/TiSA, welches auf dem bestehenden „General Agreement on Trade in Services“/GATS aufbauen soll) sowie zu bilateralen Abkommen etwa zwischen der EU und Kanada („Comprehensive Economic and Trade Agreement“/CETA) sowie zwischen der EU und den USA („Transatlantic Trade and Investment Partnership“/TTIP).

Für die Regelung der internationalen Handelspolitik der EU-Mitgliedstaaten ist nach den EU-Verträgen seit Jahrzehnten die EU zuständig. Die EU Kommission führt internationale Verhandlungen, sie stimmt sich hierzu laufend in einem beratenden Ausschuss mit den EU-Mitgliedstaaten ab. Handels- und Investitionsabkommen, die Zuständigkeiten sowohl der EU als auch Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten betreffen (so genannte gemischte Abkommen), bedürfen der Ratifizierung auch der nationalen Parlamente in der EU, also auch des Deutschen Bundestages.

Der Marktzugang soll durch den Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse im gegenseitigen Einvernehmen verbessert werden. Normen sollen aber nur dort angeglichen oder vereinheitlicht werden, wo dies bei gleichem Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Das bedeutet, dass die bestehenden Standards in der Europäischen Union definitiv nicht abgesenkt werden. Dies steht im Übrigen auch ausdrücklich im Verhandlungsmandat, welches die EU-Regierungschefs der Kommission erteilt haben, festgeschrieben. Alle anderen diesbezüglichen Behauptungen entsprechen schlichtweg nicht der Wahrheit.

Selbstverständlich können durch derartige Verträge oder durch Schiedsgerichte unsere gesetzlichen Bestimmungen und Kompetenzen nicht ausgehebelt und beschnitten werden, nur weil ein Vertragspartner dagegen klagt. Die Einführung eines Klagerechts für Investoren soll eventuelle willkürliche Maßnahmen eines gastgebenden Staates einer Rechtskontrolle vor einem internationalen und neutralen Schiedsgericht unterziehen. Ohne ein derartiges Recht wäre der Investor auf den diplomatischen Schutz seiner eigenen Regierung angewiesen. Investitionsschutz garantiert den Unternehmen, dass ihre Investitionen im Ausland gerecht und gleichberechtigt mit den Investitionen der nationalen Unternehmen behandelt werden. Eine der größten Gefahren für Investoren in einem fremden Land besteht in indirekten Enteignungen (z.B. Nicht-Anerkennung von Patenten, Verbote von Finanztransfers ins Heimatland, intransparente Vergabeverfahren). Deutschland selbst hat die Investitionsschutzregeln vor 50 Jahren erfunden und hat bereits mit rund 130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, u. a. mit China, Iran und Indonesien.

Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, können nicht unterwandert werden. Eine rein negative Auswirkung von gesetzlichen Regelungen auf eine Investition begründet noch lange kein Klagerecht vor einem Investitionsschiedsgericht. Denn dazu müsste ein Gesetz (z. B. Verbot von Fracking) willkürlich, unverhältnismäßig oder diskriminierend sein.

Soziale und ökologische Standards etwa bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden durch die aktuellen Verhandlungen zu bilateralen Handelsabkommen nicht berührt. Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe werden plurilateral im Rahmen der WTO im „Government Procurement Agreement“/GPA geregelt, das derzeit reformiert wird.

Eine Privatisierung oder Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere der Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wird durch die laufenden Verhandlungen zu internationalen Handelsabkommen nicht erfolgen. Die hohe Qualität der Versorgungswirtschaft in der EU soll ausdrücklich aufrechterhalten werden. In der Praxis bedeutet dies eine breite Ausnahme für „Public utilities“/die öffentliche Daseinsvorsorge in der EU analog zu den bestehenden Regelungen im „General Agreement on Trade in Services“/ GATS.

Die Bundesregierung informiert Bundestag und Bundesrat mit regelmäßigen Berichten etwa aus dem Handelspolitischen Ausschuss (Dienstleistungen und Investitionen) über Berichte der EU-Kommission zum Fortschritt von Verhandlungen und leitet die entscheidenden Dokumente hierzu an den Bundestag und den Bundesrat weiter. Zusätzlich werden Veranstaltungen im Ressortkreis, mit den Bundesländern, mit Wirtschaftsverbänden, der Wissenschaft, der Gesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durchgeführt, bei welchen ausführlich über den Stand der Diskussionen berichtet wird.

Die deutsche Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. Deutschlands Ausfuhr erreichte im Jahr 2013 ein Volumen von 1,094 Billionen Euro, der Anteil der Exporte am deutschen Bruttoinlandsprodukt („Exportquote“) betrug 40 Prozent. Der internationale Handel ist Grundlage unseres Wohlstandes und bietet uns die Möglichkeit, unsere sozialen und umweltpolitischen Standards weltweit zu verbreiten," schreibt der christdemokratische Duisburger Bundestagsabgeordnete Thomas Mahlberg.

Ich hatte schon überlegt, ob ich diesen Beitrag nicht im Lokalkompass einstellen soll. Schließlich kann man dort schnell, leicht und bequem über lokale Themen berichten. Dann habe ich mich aber für myheimat.de entschieden. Schließlich ist dies ein besserer Ort für überregionale Themen.

Bürgerreporter:in:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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