Kolumne: Deutscher Wetterdienst

Der Deutsche Wetterdienst ist eine Obere Bundesbehörde und teilrechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts. Ihr Gründungsjahr ist das Jahr 1952. Ihr Hauptsitz: Offenbach am Main. Die Bundesoberbehörde soll vor wetterbedingten Gefahren warnen sowie das Klima in Deutschland überwachen, dokumentieren und die Klimaveränderungen bewerten. Das "Gesetz über den Deutschen Wetterdienst" ist die rechtliche Grundlage des DWD.

Sensation im Amtsgericht von Offenbach / Main. Gleich mehrere Schadensersatzklagen sind dort gegen den Deutschen Wetterdienst eingegangen.

Rund 250.000 € nlöchte die Bundesvereinigung Deutscher Karnevalsgesellschaften erhalten. Ihre Begründung: Der DWD habe im vergangenen Jahr völlig falsche Unwettervorhersagen für das gesamte Rheinland nördlich von Mainz herausgegeben. "Wo waren die angekündigten schweren Stürme?" fragen die Kläger. "Kein Bläschen hat sich geregt. Kein Regentropfen ist gefallen."

"Das war höhere Gewalt," rechtfertigt sich die Behörde. "Woher hätten wir denn wissen sollen, daß das Sturmtief über die Nordseeinseln hinwegfegt?"

Der DWD brauche daher nicht die Kosten für ddie ausgefallenen Karnevalsumzüge übernehmen. "Selbst schuld, wenn man übervorsichtig ist," klingt da als Vorwurf mit.

Was natürlich prompt den Bundesdeutschen Zentralverband der Versicherungswirtschaft auf den Plan ruft. "Die Vorhersagemodell des DWD sind veraltet. Sonst wären die Orkanstürme über den nord- und ostfriesischen Inseln auf die Sekunde gehau vorhersehbar und -gesagt worden."

Kostenpunkt der Versicherungswirtschaft: rund 2 Mrd. €. Gegenargument der Bundesoberbehörde: "Unsere Wettermodelle stammen aus dem Jahre 1923. Beim Übergang vom Kaiserreich - Weimarer Republik - Drittes Reich gab es so viele Veränderungen im Klima (gem. ist hier allerdings das "politische" Klima, nicht das meteorologische Klima, Anm. d. Red.), daß unsere Modell immer noch aktuell sind. Unsere Zeichner und Grafiker zeichnen nicht nur sehr genau, sondern auch am Wochenende, obwohl sie das nicht müssen. Was können wir dafür, daß das Wetter anders kommt als gezeichnet. Das ist hörere Gewalt."

Eher symbolischen Charakter haben die Klagen der Vereinigung kommunaler Unternehmen sowie regionaler Einzelhandelsgeselslchaften. Sie verlangen Schadensersatz für ausgefallene Veranstaltungen von Volkshochschulen und geschlossene Geschäfte.

Auch hier das Argument: "Was nützen uns Wettervorhersagen, wenn die augekündigten `schweren´Gewitter und Hagelstürme nicht kommen?"

Gleichzeitig ist eine breite Front von Wettervorhersagegeschädigten entstanden. Ihre Petition zur Änderung des DWD-Gesetzztes wird gerade im Petitions- woei Rechtsausschuß des Bundestages behandelt.

Haupttenor der Argumentation: "Wir leben im 21. Jahrhundert. Die Computertechnik ist soweit Ausgereift, daß sie auch angeschafft und werden kann und darf."

Nach Meinung der Petenten muß der Staat dafür haftbar gemacht werden, "daß er kein Geld in die kritische Infrastruktur gesteckt hat. Es ist grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Vorsatz, wenn dadurch Schäden entstehen."

Es könne auch nicht erwartet werden, daß der Einwohner die Möglichkeit habe, eine Warn-Applikation zu nutzen. "Es hat nicht jeder genügend Geld, sich ein aktuelles Smartpjhone-Modell anzuschaffen. Das kann ja noch ausgeglichen werden, inden einkommensschwächeren Menschen entsprechende Geräte geschenkt bekommen, ohne sie veräußern zu können. Die entsprechenden Applikationen sind kostenlos, die erforderlichen Schulungen ebenfalls."

Hier über weitere Warnmöglichkeiten nachzudenken, würde an dieser Stelle zu weit führen, weil es dann in den Bereich des Katastroiphenschutzes gehen würde. Augenfällig ist aber auch: Mit dem ewigen Hinweis auf "höhere Gewalt" machen es sich die Wetterfrösche bei Falschaussagen schlichtweg zu einfach.

Auf den ersten Blick mag das Wetter nebensächlich sein. Ziehe ich einen Pullover oder Pelzmantel an? Nehm´ ich einen Regen- oder Sonnenschirm mit? Hab´ ich morgen schon weider vergessen. Sobald der Keller unter Wasser steht, wird das Wetter wieder wichtig. Die oben erwähten Karnevalsumzüge mögen unwichtig erscheinen. Spätestens bei Freiluftveranstaltungen möchte ich aber eine gewisse Planungssicherheit haben. Brauche ich Unterstände (bei Regenwetter)=? Oder muß ich mit Hitze, Sonnenschein und Besucherströmen rechnen?

Jerome K. Jerome hat das Buch "Drei Mann in einem Boot" geschrieben. Er hat darin wunderbar Wettervorhersagen persifliert. Sagen die Meteorologen "gutes" Wetter voraus, bleibt man besser zuhaus´. Dann gibt es nämlich Kälte, Schneeschauer und Sturmböen. Und umgedreht: Bei "schlechten" Wettervorhersagen kann man getrost ins Freibad gehen. Dann gibe es nämlich Sonnenschein und Hitzewellen.

Bürgerreporter:in:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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