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Neuerungen im Energiebereich ab 2013

2013 eröffnen sich wendigen und umweltbewußten Bürgern ungeahnte Chanchen ihre Energiekosten drastisch zu senken und trotzdem zu 100% Ökostrom zu nutzen.
Durch kleine " Vor Ort Genossenschaften " kann der Strom für unter 2 ct pro kw/h erzeugt werden.
Die Genossenschaft stellt ihren Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen die dafür erforderlichen Gerätschaften kostenfrei zur Verfügung. Die Wartung wird ebenso für einen fest vereinbarten Zeitraum ( z.B. 20 Jahre ) übernommen.
Der Eigenverbrauch des Genossen bleibt kostenfrei, lediglich ein Genossenschaftsbeitrag ist zu entrichten.
Der " überschüssig " erzeugte Strom wird von der Genossenschaft verwertet, wo das Nutzen der Einspeisevergütung gem. EEG nicht sinnvoll erscheint, wird die Energie der Leipziger Strombörse zugeführt.
Die Einspeisung erfolgt immer vor Ort, so dass es möglichst vermieden wird,Stromtrassen zu nutzen.
Die nachstehend angeführten und geplanten Änderungen können somit sinnvoll umschifft werden :

Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur noch eine Gesamtmenge für ganz Europa.

Ab 2013 gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.

Die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde.
Um den Kostenanstieg für die Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen verringert.
Unternehmen, die energieintensiv produzieren, können eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer beantragen. Ab 2013 ist dieser sog.Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden: Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und effizienter zu nutzen.

Windenergie von hoher See soll einen großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt, erhalten sie künftig eine Entschädigung.
Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für Verbraucher betragen sie zunächst höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde.
Eine entsprechende " Dachgenossenschaft " wurde am 15.12.2012 von den Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen und wird 2013 mit Leben erfüllt und ins zuständige Genossenschaftsregister eingetragen werden.

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