Kolumne: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in Straßburg / Frankreich. Er überprüft alle Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention daraufhin, ob die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wird.

Nur Weißrußland sowie die Vatikanstadt unterstehen nicht der Jurisdiktion. des Gerichtshofes, der 1998 (dauerhaft) gegründet wurde.

Der Gerichtshof muß ich in diesen Tagen mit 2 interessanten Klagen beschäftigen.

Dürfen katholische Priester gezwungen werden, ehe- und kinderlos zu leben? Oder widerspricht diese kirchliche Vorschrift dem Grundrecht auf Ehe und Familie.

Es geht hier um den Chinesen Jimmy Chan, seines Zeichens Bischof von Chengdu. "Er wird von den chinesischen Behörden bedrängt, drangsaliert und verfolgt. "Seine Haushälterin heißt Maria. SIe besitzt die taiwanesische und vatikanische Staatsbürgerschaft. Könnten Jimmy und Maria heiraten, würden Jimmy auch die Staatsbürgerschaft der Vatikanstadt erhalten, könnten - trotz seines hohen Alters - eine Funktion im Kirchenstaat übernehmen und beide Ehepartner hätten die Möglichkeit, ungestört und ungestraft in den Kirchenstaat zu reisen," ist der Klageschrift zu lesen.

Der andere Fall ist etwas kniffeliger.

"Ich möchte zu meinem Mann. Rolf braucht mich," weint Jennifer. Formal ist sie namibische Staatsbürgerin, behauptet aber steif und fest, auch Deutsche zu sein. Das hänge mit der gemeinsamen Geschichte zusammen. "Ich gehöre dem Stamm der Himba an. Als Namibia noch `Deutsch-Südwest´ war und hieß, waren wir Himba alle deutsche Staatsbürger. Alle Mitglieder unseres Stammes sind offiziell nie ausgebürgert worden. Meine Familie ist jetzt schon in 5. Generation Doppelstaatler - wir sind zuerst Deutsche und dann erst Namibier. Ich möchte meine Rechte auf Ehe und Familie, Freizügigkeit u. v. m. in Anspruch nehmen."

Diese "Fälle" sind natürliche reine Phantasieprodukte. Sie sollen helfen, darauf hinzuweisen, daß es den Gerichtshof gibt. Rechtskundige Menschen werden bestimmt sagen können, ob, wann und wie man ihn in Anspruch nehmen kann.

Bürgerreporter:in:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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