Rechtliche Folgen von Mietrückständen

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wollte dem Splitting des Landgerichts in zwei einzeln zu betrachtende Monate nicht folgen. Der gesamte Rückstand sei maßgeblich für die Bewertung der Angelegenheit. Wenn man die zwei Monate zusammen betrachte, fehle mehr als eine Monatsmiete. Deswegen sei der Räumungsklage des Eigentümers stattzugeben. | Foto: LBS / TRD Recht und Billig
  • Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wollte dem Splitting des Landgerichts in zwei einzeln zu betrachtende Monate nicht folgen. Der gesamte Rückstand sei maßgeblich für die Bewertung der Angelegenheit. Wenn man die zwei Monate zusammen betrachte, fehle mehr als eine Monatsmiete. Deswegen sei der Räumungsklage des Eigentümers stattzugeben.
  • Foto: LBS / TRD Recht und Billig
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

Rechtliche Bewertungen

Der Bundesgerichtshof wollte dem Splitting des Landgerichts in zwei einzeln zu betrachtende Monate nicht folgen., Eigentümer, Kündigung, Kündigung Mietvertrag, Mietminderung, Räumungsklage, Recht und Billig, Rechtliche Bewertungen von Klagen bei Mietrückständen, Schimmel, TRD Recht und Billig, TRD Recht und Urteile, Urteil, Urteilsbegründung
Räumungsklage. Anwalt zeigt mit Finger auf Suchfeld im Internet-Browser. Text steht in der Suche.

(TRD/WID) Ein Mietrückstand kann in diesen Zeiten für den Mieter unangenehm werden. Denn viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Wie unangenehm das werden kann, zeigt jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der Tenor: Ausschlaggebend ist der fehlende Gesamtbetrag.

Der Fall: Eine Mieterin blieb für einen Monat 135 von 704 Euro Miete schuldig und im Folgemonat zahlte sie gar nicht. Der Eigentümer sprach ihr die Kündigung aus. Das zuständige Amtsgericht gab der anschließenden Räumungsklage statt, weil die Betroffene dem Gesetz entsprechend zwei Monate nacheinander einen „nicht unerheblichen“ Teil der vereinbarten Summe nicht bezahlt habe. Das Landgericht sah es anders und stellte fest, es handle sich nur im zweiten Monat um einen nicht unerheblichen Teil. Im ersten Monat betrage der Rückstand lediglich 19 Prozent. Quelle

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) / Recht und Billig – Redakteur: Andreas Reiners

Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.