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Wer soll geschützt werden? Wo bleiben die Mitarbeiter

Schutz von Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf soziale Kontakte der Patientinnen und Patienten (CoronaAVKrankenhäuser/Vorsorge/Reha/Besuche) 

Die Überschrift über die allgemeine Verfügung des Landes NRW erinnert an das Kaiserreich. Wo blieben die 50iger Jahre?

Angesprochen werden
"Patientinnen und Patienten, die sich stationär in Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen befinden". Die Einrichtungen sind angehalten "Besuche im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zu regeln",
Das Besuchskonzept hat der Träger zu verantworten. Eine Selbstverständlichkeit.

Was gilt für Altenhilfe-, Behinderteneinrichtungen?

Wo bleibt der Schutz der Mitarbeiter, die Mitwirkung der Mitarbeitervertretungen?

Tragfähige Konzepte benötigen die Akzeptanz der Betroffenen.

Mit der Corona-Pandemie wurden die schwersten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik vorgenommen. Freiheitsrechte gerieten nicht nur durch politische Entscheidungen, sondern auch durch eine große gesellschaftliche Verunsicherung unter Druck.

Kanzlerin Merkel sagte: „Das Virus lässt nicht mit sich verhandeln.“ Das ist zweifellos richtig. Das gilt nicht nur für das Virus. Auch mit unseren demokratischen Rechten aus der Verfassung lässt sich nicht verhandeln.Wir müssen die Rechte aktiv wahrnehmen.

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