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Sportarten im Freien müssen wieder möglich sein

Düsseldorf, 4. Mai 2020

„Es gibt Sportarten im Freien, die mit coronabedingten Auflagen stattfinden können“, erklärt Sascha Mirza, Bürgermitglied im Sportausschuss für die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER.

„Deshalb wird es Zeit, dass diese wieder erlaubt werden, auch zu zweit, wie beispielsweise Radfahren, Schwimmen, Laufen, Joggen, Tennis, Golf, Frisbee, Skateboard, Gymnastik, Nord Walking, Federball und Rudern.

Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER hat heute den Oberbürgermeister angeschrieben, dass er bzw. der Krisenstab berät und beschließt, unter welchen Voraussetzungen diese und weitere Sporatrten in Düsseldorf wieder durchgeführt werden dürfen.“

Foto: pixabay

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2 Kommentare

Haben sie überhaupt verstanden worum es bei diesen Einschränkungen geht?

Die Bevölkerung hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dazu gehören auch bestimmte Maßnahmen.

Wenn jetzt Einzelpersonen, Vereine, Vereinigungen oder einzelne Politiker der Meinung sind sich auf Kosten der Coronatoten zu profilieren, ist das eine "Sauerei"!

Herr Bartz,
haben Sie verstanden, dass es Sportarten gibt, die man jetzt inkl. Artikel 1 Grundgesetz, Würde des Menschen und Artikel 2 Grundgesetz, Recht auf körperliche Unversehrtheit, durchführen kann, und zwar im Freien und auf Vereinsgeländen?
Diese nicht durchführen zu dürfen ist eine "Sauerei"!

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