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Nachspiel im Rat: Bezirksregierung beanstandet „Keller`s Ratsbeschluss“

Die Presse berichtet heute darüber, dass die Bezirksregierung Düsseldorf Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller angewiesen hat, den im Stadtrat im Februar 2021 mit großer Mehrheit getroffenen Beschluss, dass die AfD keine beratenden, nicht stimmberechtigten Mitglieder in Ausschüsse entsenden dürfte, zu beanstanden.

Dazu erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Bei der Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf geht es nicht darum, ob man die rechtspopulistische AfD mag oder nicht. Es geht um die Paragraphen der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen und ob diese für alle in einen Stadt- bzw. Gemeinderat Gewählten gelten – oder unter bestimmten Umständen eben auch nicht.

Deshalb haben wir heute eine Anfrage aus aktuellem Anlass gestellt, die schon nächsten Donnerstag beantwortet werden. Wir fragen:

1.) Wie konkret werden die den Sitzungsleiter von Ratssitzungen (hier den Herrn Oberbürgermeister) beratenden bzw. begleitenden Bediensteten der Stadtverwaltung Düsseldorf unter Berücksichtigung der aktuellen Presseberichterstattung und der Anweisungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf in ähnlichen oder vergleichbaren Situationen diesen noch besser beraten, damit es in der Folge nicht zu einer Anweisung kommen muss?

2.) Aus welchen Gründen wurde die Anweisungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12.01.2022 erst 14 Kalendertage später, nämlich am 26.01.2022 um 13:22 Uhr an die Geschäftsstellen der im Rat der Stadt Düsseldorf vertretenen Fraktionen bzw. Gruppe per E-Mail übermittelt?

3.) Wie konkret werden künftig die den Sitzungsleiter von Ratssitzungen beratenden bzw. begleitenden Bediensteten der Stadtverwaltung Düsseldorf sich für den Fall verhalten, wenn nach Besprechung und Vorbereitung der Stadtratssitzung durch Worte und/oder Verhalten des Sitzungsleiter trotzdem die Gefahr besteht, dass in der Ratssitzung ein Beschluss gefasst wurde, den dieser Kraft Amt beanstanden muss, es aber nicht tut bzw. in dem Fall, dass der Sitzungsleiter von Ratssitzungen sich trotz Besprechung und Vorbereitung oder ohne Besprechung und Vorbereitung entsprechend verhalten hat, damit es in der Folge nicht zum Beispiel zu einer Anweisungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf kommen muss?

Wir hoffen, dass die Stadt Düsseldorf in solchen Fragenstellungen künftig nicht Anweisungsverfügungen der Bezirksregierung oder gar Urteile des Gerichts erhalten muss.“

Foto: Dr. Stephan Keller © Landeshauptstadt Düsseldorf_David Young

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