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Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, was ist mit Ihnen los?

Rund 150 Feuerwerkskörper wurden direkt gegenüber vom Schwanenhaus abgefeuert

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragt: „Herr Dr. Keller, was ist mit Ihnen los? Sowohl in Ihrer Zeit als zuständiger Beigeordneter, wie auch jetzt beim zweiten Silvester in Ihrer Verantwortung als Oberbürgermeister versagen Sie im Hofgarten – traurig.

Es wurde zwar die Feuerwerkskörperverbotszone auf den Bereich Apolloplatz und Rheinkniebrücke ausgedehnt, aber den Hofgarten haben Sie wieder einmal vergessen – traurig.

Das beigefügte Foto zeigt, dass rund 150 Feuerwerkskörper direkt gegenüber vom Schwanenhaus abgefeuert wurden!

Wenn Sie es nicht wissen, den Fachleuten im Veterinäramt ist sicherlich bekannt, dass Silvesterböller für viele Wildtiere zu stark erhöhter Atmung, Herzschlag und Stoffwechsel führen.

Herr Dr. Keller, was muss noch passieren, bis Sie sich an Artikel 20a Grundgesetz erinnern und diesem Geltung verschaffen?
Dieser Jahresanfang ist für viele Tiere, Tierfreunde, Tierliebhaber und Tierschützer ein sehr trauriger.
Traurig ist auch, dass Sie wohl das C in Ihrer Parteizugehörigkeit zu oft vergessen, denn es ist überhaupt nicht christlich, zuzulassen, wenn wenige Meter nach Ende der Feuerwerkskörperverbotszone Tiere massiv beschossen werden!

Tote Kanadagans - Kollateralschaden?

Das nächste Foto zeigt eine am 1. Januar in der Nähe des Schwanenhauses gefundene, verstorbene Kanadagans.
Herr Dr. Keller, wie und warum musste sie sterben? Handelt es sich um einen Silvester-„Kollateralschaden“?

Herr Dr. Keller, im Namen der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fordere ich Sie schon jetzt auf, diese Verbotszone ab dem nächsten Silvester auch auf den gesamten Hofgarten auszudehnen.“

Nachfolgend weise ich auf diese Presseveröffentlichungen hin:
28. Dezember 2021: „Im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel weist die Landeshauptstadt Düsseldorf auf das Feuerwerksverbot und Ansammlungsverbot für die Altstadt hin. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist das Geltungsgebiet auf Grundlage der Erfahrungen von Polizei und Feuerwehr und angesichts der bisherigen Feststellungen zu Menschenansammlungen am Apolloplatz/Rheinkniebrücke südlich ausgeweitet worden. …

In der Silvesternacht ist durch die Allgemeinverfügung aber auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. …

Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden.

Das Ordnungsamt wird die Zahl seiner Einsatzkräfte zum Jahreswechsel deutlich erhöhen. Die Polizei wird die Vorkehrungen zum Feuerwerksverbot auch in diesem Jahr tatkräftig unterstützen.“

1. Januar 2022: „Es waren insgesamt 70 Einsatzkräfte des Ordnungsamtes in der Altstadt im Einsatz. Ein Schwerpunkt war neben der Durchsetzung der Allgemeinverfügung zum Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Düsseldorfer Altstadt in Zusammenarbeit mit der Polizei die Umsetzung der Coronaschutzverordnung. Vereinzelt konnte der verbotswidrige Einsatz von Feuerwerkskörpern beobachtet werden, ohne jedoch einen Verursacher ermitteln zu können. Eine Person wurde am Burgplatz mit sechs Raketen angetroffen, welche in einem mit Wasser gefüllten Container vernichtet wurden. ...“

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