Freie Journalisten dürfen in der Corona-Krise wieder hoffen

Es ist daher durchaus zu befürchten, dass auch die Bundesregierung den Freien in erster Linie Kredite bieten wird, die sie mangels „Bonität“ am Ende doch nicht erhalten oder durch die Freie dann in die Schuldenfalle geraten werden | Foto: Photo by Lukas Hartmann Pexels.com
  • Es ist daher durchaus zu befürchten, dass auch die Bundesregierung den Freien in erster Linie Kredite bieten wird, die sie mangels „Bonität“ am Ende doch nicht erhalten oder durch die Freie dann in die Schuldenfalle geraten werden
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Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro

Aktuell wird am Sonntag, den 22.03.2020 laut Tagesschau folgendes gemeldet.

Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Eidesstattliche Erklärung nötig

Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Er rechnet damit, dass bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte in der tagesschau: „Wir lassen niemanden allein.“ Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.

(TRD) Die Corona-Krise hat viele Freie mit existenzvernichtender Wirkung getroffen. Viele Freie haben für März – Juni einen Umsatz „Null“ in Aussicht, während ihre Betriebskosten weiterlaufen.  Feedburner TRD-Pressedienst

Freie Medienvertreter ohne Umsatz

Besonders hart getroffen wurden Foto- und TV-Film-Freie, aber auch bei Gerichtsreportern oder Reisejournalist/inn/en und anderen Freien gibt es kaum noch Umsatz. Das berichten Freie gegenüber dem DJV auf Landes- und Bundesebene in gleichem Maße. Es gibt derzeit wegen des allumfassenden Wirtschaftszusammen-bruchs auch keine erkennbaren Alternativen, die Freien statt der bisherigen Aufgabenfelder seriös empfohlen werden könnten.

Die Bundesregierung hat inzwischen in der Öffentlichkeit verlauten lassen, dass ein milliardenschweres Hilfsprogramm für Selbständige („Solidaritätsfonds“) kommen werde, allerdings fehlt es dazu nach wie vor an Details zu dessen genauem Umfang und zu den Inhalten.

Einige Landesregierungen (Bayern, Berlin, Hamburg und andere) haben erste kleinere Hilfsprogramme aufgestellt oder angekündigt. Allerdings ist hier beim Kleingedruckten aufzupassen.

Zum Beispiel gilt bei der „Soforthilfe Bayern“, dass eigenes „verfügbares liquides Privatvermögen“ nicht vorhanden sein darf. Wer dennoch den Antrag stellt, muss sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. In anderen Fälle versteckt sich hinter der angekündigten „Hilfe“ nichts anderes als ein Kreditangebot, für das zum Teil eben auch Kreditwürdigkeit eine Voraussetzung ist. Also genau das, was viele Freie jetzt gerade erst mal nicht nachweisen können.

In Deutschland gibt es kein System der sozialen Sicherung für Selbständige und unständig Beschäftigte

Eine traurige Wahrheit wird in dieser Krise deutlich: Es gibt in Deutschland kein durchdachtes System der sozialen Sicherung für Freie:

Es gibt keinen gesetzlich-gesellschaftlichen Druck auf Auftraggeber, sich sozial zu verhalten

Es gibt kaum durchsetzungsfähige Ansprüche gegenüber Auftraggebern

Es gibt keine allgemeine Arbeitslosenversicherung für Freie

Die Sozialhilfe für Selbständige und unständig Beschäftigte ist weitgehend unzumutbar, sie bestraft diejenigen, die Geld zurücklegen

Der Bundesfinanzminister hat am 15. März 2020 in einer Talkshow vage Andeutungen gemacht, eventuell über Leistungen der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung (nur maximal bis zu 1.500 Euro im Monat) nachzudenken. Auch das ist für viele vollkommen unzureichend, denn Mieten und finanzielle Verpflichtungen (Unterhaltsverpflichtungen für studierende Kinder usw.) sind erheblich höher.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist lediglich auf Bürgschafts- und Kreditprogramme. Doch Bürgschaften und Kredite führen die Freien in die Verschuldungsfalle.

Der DJV hatte der Bundesregierung bereits am 13. März sein Forderungspaket übermittelt: Ansprüche aus Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz sollten auch für Personen gelten, die mittelbar von Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen sind und unabhängig davon, ob diese Maßnahmen auf behördlichen Anordnungen beruhen. Alle Personen, deren Geschäftsbetrieb bzw. unständiger Beschäftigungseinsatz durch Absagen von Veranstaltungen, Sperrungen von Regionen oder andere infektionsschutzbedingte Maßnahmen betroffen sind, sollten in Analogie zum Infektionsschutzgesetz oder Änderungen dieses Gesetzes einen Anspruch auf Leistungen erhalten. • Krankengeld sollte auch an Personen gezahlt werden, die aus präventiven Gründen die Arbeit nicht ausüben können, unabhängig davon, auf wessen Entscheidung die Präventionsmaßnahme beruht. • Der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte endlich allen Selbständigen eröffnet werden. Auf Vorversicherungszeiten sollte verzichtet werden. Das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte auch mehr als zweimalige Arbeitslosmeldungen ermöglichen.

Was tun? Der DJV bittet alle Freien, die Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen auf die Forderungen des DJVdjv.de/corona aufmerksam zu machen und von den Abgeordneten Engagement zu verlangen. Freie sollten deutlich machen, dass es um alle Selbständigen und unständig Beschäftigten geht und sie nicht nur „für sich“ schreiben! Ansprüche bei Quarantäne-Maßnahmen der Behörden Zahlungsansprüche haben Freie derzeit nur bei offiziellen Quarantäne-Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz. • Es betrifft damit nur direkt von der Quarantäne Betroffene, nicht mittelbare Auswirkungen • Das Infektionsschutzgesetz gibt einen Anspruch auf sechs Wochen Zahlung von Honorarausfall, danach Zahlung auf Grundlage des Krankengelds. • Zusätzlich werden die Betriebskosten ersetzt. • Anträge sind in den Bundesländern bei den dort beauftragten Behörden zu stellen. Ansprüche gegenüber Auftraggebern.

Der DJV fordert von den Auftraggebern in der Medienwirtschaft, soziale Verantwortung für ihre Freien zu zeigen und nicht kleinlich mit juristischen Argumenten Ansprüche abzuwehren bzw. langjährige Prozesse heraufzubeschwören. Der Gang vor die Gerichte ist ohnehin von vielen Freien im Prinzip oft nicht gewollt und sollte daher im Regelfall im Interesse beider Seiten vermieden werden. Wenn Auftraggeber sich aber unsozial verhalten und überhaupt keine Lösungen anbieten, ist nast natürlich langfristig mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. Wer Ansprüche gegenüber Auftraggebern juristisch gelten macht, muss leider damit rechnen, dass diese keine weiteren Aufträge mehr erteilen.

Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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