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CDU, Bündnis 90 / GRÜNE, SPD und FDP gegen die Bürger und gegen gesetzlich vorgegebene Versammlung

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss debattierte gestern über den Wunsch der Verwaltung, dass fünf Anliegerversammlungen für geplante Straßenausbaumaßnahmen (Hildener Straße: ca. 80 Beitragspflichtige, Achenbachstraße: ca. 100, Vennstraße: ca. 170, Reichsgasse: ca. 50 und Gothaer Weg: ca. 150) für die Betroffenen nicht durchgeführt werden.

Bürgermitglied Alexander Führer, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, appellierte an die Ausschussmitglieder: „Bitte stimmen Sie diesem Verwaltungsvorschlag nicht zu. Es geht für jeden Anlieger um einige tausend Euro. Gemäß Gesetz* ist die Gemeinde verpflichtet, frühzeitig eine verbindliche Anliegerversammlung von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümern durchzuführen. Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen.“

Obwohl, trotz Corona, Veranstaltungen mit 50 bis 200 Personen möglich sind, stimmten CDU, Bündnis 90 / GRÜNE, SPD und FDP gegen die Bürger und gegen diese gesetzlich vorgegebene Versammlung.

„Es ist ungeheuerlich. Tausende dürfen ins Fußballstadion. An den tollen Tagen gibt es Brauchtumszonen, in denen gefeiert werden darf. Wenn es aber um Düsseldorfer Bürger geht, die „freiwillig zwangsweise“ tausend Euro Anliegerbeiträge bezahlen „dürfen“, dann findet eine Präsenzveranstaltung nicht statt! Das ist skandalös!“

* = § 8a Absatz 3 KAG

Foto: pixabay

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