Baden uns Wassersport sind und bleiben im Hofgarten verboten!

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Am 27. Juni haben Menschen mit einer Art Wasserskiautomatik ein Motor an einem Baum befestigt, um den Surfer aus dem Wasser des Hofgartenweihers zu ziehen und dort ihren Sport ausübern zu können.

Deshalb fragte die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER die Verwaltung,

Welche Behörde hat nach Abwägung und ggf. mit welchen Auflagen die grundsätzliche Ausübung von Wassersport im Hofgartenweiher erlaubt?
Wenn es bisher nicht erlaubt war, was haben Stadtverwaltung, OSD und/oder Polizei nach ihrem Eintreffen am Sonntag, dem 27. Juni 2021 konkret unternommen, nachdem die Wassersportler auf ihr Verhalten angesprochen worden sind?
Wenn es bisher erlaubt war, wie wird der Schutz der im Hofgarten, und auch im Wasser lebenden Tiere konkret sichergestellt?

Für die Stadtverwaltung antwortete die zuständige Beigeordnete Helga Stulgies, dass „der Hofgartenweiher ein Teich innerhalb der denkmalgeschützten Parkanlage [ist].
Gewässer in allen Parkanlagen unterliegen gemäß Landeswassergesetz nicht dem Gemeingebrauch, d.h. es darf in ihnen nicht gebadet werden und sie dürfen nicht befahren werden. Derartige Nutzungen sind gemäß Landeswassergesetz nur mit Genehmigung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes als zuständiger Behörde erlaubt. Eine solche Genehmigung wurde nicht erteilt.
Es handelt sich damit um eine unerlaubte Gewässernutzung.

Die Polizei war am Sonntag, den 27.06.2021 gegen 15:15 Uhr wegen der Meldung eines Bürgers am Hofgartenweiher. Sie hat vor Ort Personen angetroffen, die Wasserski fahren wollten. Es hat eine sogenannte Bürgeransprache gegeben, woraufhin die Personen den Hofgarten verließen. Der OSD hat am Sonntag ebenfalls am Nachmittag eine Meldung über einen Wasserskifahrer im Hofgartenweiher erhalten. Die Einsatzkräfte konnten bei Eintreffen vor Ort keine Personen mehr feststellen.

Die o.g. Nutzung ist nicht erlaubt.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER erklärt: „Es handelt sich beim Hofgartenweiher um den Teil einer denkmalgeschützte Parkanlage, in der weder gebadet, noch Wassersport betrieben werden darf. Trotzdem werden sowohl die Gewässer, als auch der Hofgarten an sich immer wieder falsch gebraucht. Leider schreiten OSD und Polizei erst ein, wenn besorgte Bürger anrufen.

Im Sinne von Maximilian Friedrich Weyhe, den Erholungssuchenden und den am und im Hofgarten lebenden Tiere wäre es doch sehr viel besser, wenn die Stadt Düsseldorf durch den OSD oder städtische Parkaufsichtskräfte proaktiv für die Einhaltung der Spielregeln im Sinne aller sorgen würde. Wir fordern OB Keller erneut auf, tätig zu werden!“

Fotos: (c) Walter Hermanns

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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