© Verbraucherzentrale NRW- …, ob und wann Winterreifen wirklich Pflicht sind?

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Bald ist wieder Winterreifen-Zeit. Viele orientieren sich an der „O-bis-O-Regel“, fahren also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Gesetzlich festgeschrieben ist das aber nicht.

Es gibt zwar eine Winterreifen-Pflicht in Deutschland, aber diese richtet sich nicht nach der Jahreszeit, sondern nach den Wetterbedingungen. Wer sich den Reifenwechsel sparen möchte, kann auch mit Allwetterreifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. „Beim Kauf sollte auf das Schneeflockensymbol, auch Alpine-Symbol genannt, geachtet werden“, erklärt Versicherungsexpertin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Es garantiert einen kürzeren Bremsweg und hohe Leistungsfähigkeit für den Einsatz bei Eis und Schnee.“ Reifen, die nur mit dem „M+S-Symbol“ gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis September 2024 als Winterreifen genutzt werden.

Wer mit Sommerreifen bei Schnee und Eis unterwegs ist, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Bußgeld.

Der Versicherungsschutz greift hingegen oft trotzdem. Denn auch beim Crash mit Sommerreifen zahlen die Kfz-Haftpflichtver-sicherungen meist in vollem Umfang.

Bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug könnten Versicherer wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Schadensregulierung ablehnen, oft erklären sie im Vertrag aber den Verzicht auf diese Möglichkeit. Zum eigenen Schutz und dem der Mitfahrenden sollte der Reifenwechsel dennoch besser nicht aufgeschoben werden.

Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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