Verletzliches Rechtsempfinden

Menschen brauchen Sicherheit und keine Komplexität der Gesetze.
Je komplizierter das Gesetz wird, desto eher wird Rechtsprechung zum juristischen Selbstzweck. Dadurch müssen sich mehr Juristen um das Gesetz selbst, als um die gerechte Bestrafung kümmern. Die Authorität des Gesetzes wird, durch die unterschiedlichen Auslegungen, von verschiedenen Richtern untergraben und somit wird das Volk mehr und mehr in die Maß- und Grenzenlosigkeit geführt. Das Gesetz begünstigt jedoch selbst die Abweichung von der Wahrheit, indem ein Angeklagter noch nicht einmal die Wahrheit vor Gericht sagen muss. Es reicht aber nur ein wenig von der Wahrheit abzuweichen, um die Rechtsprechung aufzuweichen. Ein wenig Sauerteig säuert halt schon alles durch.
Strafe muss wieder von der Gesellschaft wahrgenommen werden können, so kann es dem Täter als Richtungsweisung zur Besserung dienen und die Gesellschaft erhält wieder ein gesundes Rechtsempfinden. Geht das Rechtsempfinden verloren, verroht die Gesellschaft mehr und mehr. Das Urteil vom 06.11.2008 verdunstet wie Alkohol, wenn die Gesellschaft das Empfinden bekommt, dass die Strafe nicht vollstreckt worden, sondern „zur Bewährung ausgesetzt“ ist. Meist wird „zur Bewährung“ vergessen und lediglich das „Strafe ausgesetzt“ angesehen. Das vermittelt den Eindruck bei der Bevölkerung, dass Straftaten überhaupt nicht, oder nur unzureichend geahndet werden. Welches wiederum auf der einen Seite Unmut in der Bevölkerung schürt und andererseits die Hemmschwelle sinkt eine Straftat zu begehen. Bezeichnend dafür ist die Aussage einer Zuschauerin, die den Urteilsspruch vom 06.11.2008 beim Landgericht Marburg als „Freispruch zweiter Klasse“ bezeichnete.
Weiterhin werden die Belange der Opfer weniger berücksichtigt, als die Belange der Täter. Oftmals entsteht der Eindruck, dass es zu einer Umkehr der Tatsachen kommt. Täter werden zu Opfern und Opfer zu Tätern. Dadurch entsteht nicht zuletzt bei den Richtern Verwirrung, die durchaus von Anwälten gewollt ist, um mildere Urteile für die Mandanten zu erwirken.
Grundsätzlich bin ich dankbar dafür, dass die Justiz auch mal ein Auge zu Gunsten des Täters zudrücken kann, dennoch ist es höchst wichtig, dass Weisheit, Gradlinigkeit und wahre Authorität von den zuständigen Richtern und Staatsanwälten wieder neu entdeckt werden. Der Grundsatz "in dubio pro reo" wird dabei nicht angetastet, denn eine ungerechtfertigte Verurteilung ist ebenso ungerecht. Ich wünsche mir Richter, die in aller Klarheit weise Urteile sprechen, die sich nicht scheuen auch einmal auf Wahrnehmungen in der Gesellschaft schauen ohne dabei populistisch zu erscheinen. Ein Richter hat nicht nur Verantwortung für seine Urteile, sondern auch Verantwortung für unser aller verletzliches Rechtsempfinden. Es geht dabei nicht um das Prinzip "Auge um Auge"*), welches in unserer Gesellschaft eh falsch ausgelegt wird, sondern um wahres und klares Verständnis dafür, dass Urteile wieder in eine gesunde Verhältnismäßigkeit gerückt werden.

*) biblische Aussage über das Verhältnis von Tat und Höchststrafe.

Bürgerreporter:in:

Reimund Dittmann aus Angelburg

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