Private Geschwindigkeitsüberwachung ist rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass die Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist. Die auf Grundlage der von Mitarbeitern einer privaten Firma erhobenen Daten erlassene Bußgeldbescheide sind rechtswidrig.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Auch der Abstand des Blitzers von einem Verkehrs- bzw. Ortseingangsschildes ist maßgeblich für eine rechtswirksamkeit. Meistens bewegt sich der Abstand zwischen 75 und 200 m (Bundeslandabhängig).

Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Bürgerreporter:in:

  e:Due aus Weimar (TH)

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