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Polizei beendet unangemeldete Versammlung auf dem Schweriner Marktplatz

Schwerin (ots) - In den frühen Abendstunden des 04.01.2021 trafen sich ca. 30 Personen auf dem Schweriner Marktplatz zu einer nicht angemeldeten Versammlung, um gegen die aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie zu demonstrieren. Die Anmeldung bei der Versammlungsbehörde scheiterte zuvor aus rechtlichen Gründen. Die Teilnehmer wurden durch die eingesetzten Beamten der Polizeiinspektion Schwerin aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen, es wurden Platzverweise ausgesprochen. Aufgrund festgestellter Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen aus der Corona-Landesverordnung wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und der Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Schwerin übergeben. Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsrecht wurde zusätzlich eine Strafanzeige aufgenommen.

Polizei Schwerin

Bezüglich der Pressemeldung habe ich mich an die Pressestelle der Polizei mit folgenden Fragen gewandt. 

Sehr geehrte Damen und Herren

Zu ihrer Pressemeldung vom 4.1.2021 zum Versammlungsgeschehen auf dem Schweriner Markt, hätte ich folgende Fragen.

1. Was waren die "rechtlichen Gründe" für das Scheitern der Anmeldung ?
2. Wie viele Platzverweise wurden ausgesprochen?
3. Welche expliziten Verstöße wurden gegen die Kontaktbeschränkungen festgestellt? (z.b. kein MNS oder Abstandsregeln? )
4.Wie viele Bußgeldbescheide wurden in welcher Höhe ausgesprochen?
5. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Versammlung möglich gewesen?

Mit freundlichen Grüßen Norbert Höfs Schwerin  

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2 Kommentare

Es sind Verstöße zu Kontaktbeschränkungen gemäß der Corona-Landesverordnung!

.... ist doch alles rechtens, oder geniesen Provokateure Sonderrechte?
Alle anderen Bürger (Mehrheit) richten sich doch auch, da es vernünftig ist!

Verstoß ist Verstoß und zudem noch eindeutig!

In Schwerin gibt es kein corona !
Also sind diesbezügliche verordnungen willkürliche akte des staatsapparats zur einschüchterung auf-rechter deutscher menschen.

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