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Berufsfreiheitsgesetz- Zwischen Wahrheit und Wirklichkeit

Ein großes Plakat an der Strasse kurz vor dem Schweriner Friehofsberg erregte meine Aufmerksamkeit.

In großen Lettern steht dort:

"Ich könnte auch im Kosmetikstudio arbeiten und Nägel feilen.

Muss ich aber nicht"

 

Was will man uns eigentlich damit mitteilen? 

Scheinbar verweist man auf das Grundgesetz der Bundesrepublik hier den Art.12, der da lautet:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Nun ich kann mich erinnern, dass mich Bürger ansprachen, die unter Androhung von Sanktionen im SGB II Bezug aufgefordert wurden, irgendwelche sinnlosen Arbeiten aufzunehmen, da sonst der Leistungsbezug, notfalls bis zum völligen Entzug der Leistungen,eingeschränkt oder eben ganz eingestellt, wird.

Auch hier handelt es sich um Facharbeiter, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber keine Arbeit finden, da es keine Arbeit mehr für alle gibt.

Jemand der auf dem Weg zum Jobcenter ist, und diese Botschaft mit auf dem Weg nimmt, wird als Fachkraft geradezu begeistet sein, wenn er als Facharbeiter an einer kostenlose Maßnahme teilnehmen soll. Oder sind diese Maßnahmen keine Arbeit, sondern Zwangsarbeit?  

Zudem diskriminiert dieses Plakat doch die Arbeit im Nagelstudio  geradezu.

  

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1 Kommentar

Zwangsvermittlung und Zwangsmaßnahmen sind Zwangsarbeit... das ist jahrzehntealtes Allgemeinwissen...

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