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Der Bewohnerbeirat, unverzichtbar für Einrichtungsträger bei Heimentgelten

Die Pflegekosten in Heimen steigen weiter. Träger rufen nach dem Staat, einem Sonderfond und lenken von den Defiziten in den Einrichtungen, der fehlenden Transparenz und der unternehmerischen Verantwortung ab. Warum nicht den Sachverstand und die Erkenntnisse der Bewohner, der demokratisch gewählten Vertretung nach dem Gesetz nutzen.

Alle reden, nicht erst seit der Corona Epidemie, vom Notstand in der Pflege. Neue Gesetze und Hilfsmaßnahmen werden am Fließband erlassen. Die ständig gestiegenen und zukünftig weiter steigenden Heimentgelte belasten, durch gleichbleibende Festbeträge der Pflegekassen, allein die zahlungsfähigen Bewohner. Das Bundessozialgericht mahnt, mit Urteil vom 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R, die jahrzehntelange Missachtung der demokratischen Mitwirkung des Bewohnerbeirates bei der Entgelterhöhung an.

Pflegeeinrichtungen sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) profitorientierte Wirtschaftsunternehmen, allein auf Effizienz und ausgerichtet. Ein Markt mit ausgeglichenem Angebot ist nicht mehr gegeben. Pflegekassen verhandeln nach Richtwerten.

Verträge gehen von gleichwertigen Partnern aus, was bei fehlendem Angebot und steigender Nachfrage immer seltener gegeben ist. Die Pflegekassen sind auf die gesetzliche Mitwirkung der Bewohnerbeiräte angewiesen, nur sie kennen die örtlichen Umstände und können die Veränderungen abschätzen. Die gesetzliche Stellungnahme des Gremiums nach § 85 Abs. 3 Satz 2 SGB XI wird immer wichtiger und erleichtert die Verhandlungen.

Demokratie als Erfolgsfaktor

Der Pflegmarkt ist im Umbruch. Die aktuelle Situation ist durch erhebliche regionale Ungleichheiten gekennzeichnet. Die Heimentgelte sind oft ein Buch mit sieben Siegeln.
Pflegekräfte achten auf die Atmosphäre und den Umgang in der Einrichtung. Qualität muss erlebbar, nachvollziehbar werden. Pflegebedürftige müssen den erst besten Platz nutzen. Der Mangel darf kein Ort des Grauens durch weiteres Wegschauen, Nichtbeachtung der Gesetze werden.

Kommunalpolitiker, insbesondere Senioren(bei)räte, müssen sich mit der Pflege in den Gremien auseinandersetzen. Die notwendige Kommunikation ist selten gegeben. Wer kennt die Informationen, wenn er oder sie nicht selbst den Schutz über kurz oder lang selbst benötigen. Welche Kosten entstehen, wie können sie aufgefangen werden.

Wer die Rechte kennt, kann sich entsprechend einbringen und einsetzen. Die Grundlagen werden mit dem erweiterten Leitfaden „Der Bewohnbeirat“ aufgezeigt und mit Beispielen erläutert. Von der gebotenen Mitwirkung profitieren alle, Unternehmen, Beschäftigte, Bewohner, Angehörige und die Gesellschaft.

Die Daseinsvorsorge Pflege geht uns Alle an.

Im Juli 2022, bereits zwei Jahre später, wurde die zweite erweiterte und verbesserte Auflage „Der Bewohnerbeirat“ veröffentlicht. Ein Einstieg für die Arbeit im demokratisch gewählten Gremium. Für Alle - zur Unterstützung von Bewohnern, Angehörigen und Interessierten in Pflegeeinrichtungen -.

Für jeden eine erschwingliche Ausgabe, in Softcover, Hardcover, Großschrift oder als e-Book erhältlich.   Eine Leseprobe ist auf der Homepage gegeben.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der sozialen Sicherheit und der Solidarität ist gefragt. Mitbestimmung ist Mitverantwortung und festigt die Akzeptanz.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet eine kostenfreie Online-Veranstaltungsreihe „Grundlagen der Arbeit von Beiräten in stationären Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ vermittelt die Inhalte vom 17.10.2022 bis 29.11.2022 in 13 kleinen Einheiten. Ein Thema wird in max. einer Stunde von unseren BIVA-Juristen / BIVA-Juristinnen vorgetragen. Zeit für Nachfragen ist vorgesehen.

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