Fahrradrecht: Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?

Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt.
Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann.

Achtung: Dabei muss der Autofahrer den Vorrang des Verkehrs auf der anderen Spur beachten. Auf keinen Fall darf er sich einfach auf die nächste Spur quetschen. Auch Radfahrer müssen bei Überholvorgängen Sicherheitsabstände einhalten. Auch hier wird eine "Handbreit Abstand" im Zweifel zu wenig sein.

Darf ein Auto überholen, wenn auf der Gegenspur ein Radfahrer entgegenkommt? Theoretisch könnte man überholen, wenn die Abstände passen. Die Abstandswerte von 1,5 bis 2 Metern sind aber so groß, dass man praktisch kaum eine so breite Straße finden wird. Dann besteht Wartepflicht für den Wagen.
aus:
http://www.stern.de/auto/service/fahrradrecht-die-...

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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