Rechts vor links für Radfahrer bei gegenläufigen Einbahnstraßen

aus der HAZ vom 3.12.2011:

Frage eines Lesers an Schöler:
In meiner Fahrtrichtung biegt eine Einbahnstraße nach rechts ab, an der Einmündung ist ein Fahrradschild, das Pfeile in beide Richtungen zeigt. Muss man hier einem entgegenkommenden Radfahrer Vorfahrt gewähren?

Antwort:
Durch die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radler gilt in dem beschriebenen Einmündungsbereich die Vorfahrtsregelung rechts vor links.

Dieses ist z.B. der Fall an mehreren Stellen in Burgdorf:
Schloßstraße/Braunschweiger Straße;
Poststraße/Marktstraße;
Berliner Ring/Grünewaldstraße

an alle Autofahrer: ACHTUNG in diesem Bereichen

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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