Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Moorstraße / Windmühlenstraße durch die Stadt eindeutig bestimmt . . . . . . . . . . aber . . .

. . . das Vorfahrtsschild ist aufgestellt . . .
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  • . . . das Vorfahrtsschild ist aufgestellt . . .
  • hochgeladen von Alfred Donner

Die Stadt Burgdorf reagiert sofort.
Bereits am Dienstag, 12.Juli 2011 läßt die Verkehrsbehörde der Stadt ein Schild mit dem Hinweis Vorfahrt achten in der Windmühlenstraße aufstellen. Die Vorfahrtsregelung ist für die Verkehrsteilnehmer, die aus der Windmühlenstraße in die Moorstraße einbiegen wollen, somit eindeutig geregelt.
Die ganze Geschichte aber hat nach wie vor ein Problem.
Wie soll ein Verkehrsteilnehmer, der aus der Windmühlenstraße in die Moorstraße einfahren will, am Vorfahrtsschild halten muß, sofort erkennen, ob die Einfahrt frei ist, wenn parkende PKW`s links in der Moorstraße,
ca. 2 m von der Kreuzung entfernt,
die Sicht in die Moorstraße total verhindern (s. Bild) ?
Muß an dieser Stelle das Parken nicht auch durch zusätzliche Schilder neu geregelt oder sogar verboten werden ?

Bürgerreporter:in:

Alfred Donner aus Burgdorf

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