myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Reebok: Easytone und RunTone - alles gelogen!

Die Modelle Easytone und RunTone von Reebok machen gar keinen schönen Po! Reebok hat damit geworben, dass man ohne große Anstrengung mit den Easytones und RunTones schönere Beine und einen knackigeren Po bekommt. Alles gelogen, sagt jetzt die US-Handelsaufsicht FTC. Laut ihr hat Reebok, die Tochterfirma von Adidas, keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, was die Werbung verspricht.

War alles nur eine riesengroße Lüge? Wer weiß, vielleicht hat sich manche Frau auch nur durch das Tragen der Schuhe schon fitter und durchtrainierter gefühlt. Fakt ist jedoch, dass Reebok 25 Millionen Dollar, das sind 18,3 Millionen Euro, für die Entschädigung getäuschter Kunden zahlen muss. Bild.de weist außerdem darauf hin, dass damit noch nicht alles zu Ende ist, da der sogenannte „Wunderschuh“ in vielen Städten zum Stadtbild zählt. Soll heißen: Haufenweise Werbeplakate mit falschen Versprechungen für die Schuhe Easytone und RunTone müssen entfernt werden. Vielleicht wird durch diesen Fall deutlicher, dass alle Behauptungen bei Sportbekleidungen in Werbungen wissenschaftlich nachgewiesen sein müssen. Das jedenfalls ist das Ziel der US-Handelsaufsicht FTC.

Wegen falschen Werbeversprechungen muss Reebok jetzt zahlen:

Weitere Beiträge zu den Themen

FTCWerbungTopnewsReebokadidasWerbeversprechenEasytoneRunTone

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite