Zusatzbeiträge der Krankenkassen - alle auf einen Blick

Die Krankenkassen erheben seit dem 1.1.2015 Zusatzbeiträge. Hier kann man die verschiedenen Krankenkasse vergleichen:

hier alle auf einen Blick

Führt eine Kasse einen solchen „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ neu ein oder erhöht sie einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist vom Gesetzgeber im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), § 175 Absatz 4 festgelegt. Spätestens einen Monat vor der erstmaligen Erhebung bzw. Erhöhung des Zusatzbeitrags muss die Kasse dann alle ihre Mitglieder anschreiben und sie auf das Sonderkündigungsrecht und eine Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeiträgen hinweisen

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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