Radler und restliche Fahrzeuge (hier ganz speziell LKW)!
Radfahrer gehören ausschließlich in den Sichtbereich vor oder hinter andere Kraftfahrzeuge, niemals – und vor allem nicht bei LKW – rechts daneben!!!
So ist auch hinter stehenden Fahrzeugen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, weil Fahrzeugführer oftmals unvermittelt rückwärts fahren und sich dabei häufig lediglich auf ihre Spiegel verlassen.
Bürgerreporter:in:Beate Rühmann aus Burgdorf |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.