GERICHTSURTEILE ZUR KLEINTIERHALTUNG / TEIL 1 ; )

Es gibt immer wieder, die abenteuerlichsten Diskussionen, in meinem Umfeld im Zusammenhang, mit der Kleintierzucht bzw. deren Haltung.

Nun kann man aber auch mit Recht behaupten, dass unser Paragraphen - Dschungel, nicht gerade ohne ist. Aber wenn wir ehrlich sind, Gesetze sind nun einmal unumgänglich. Da ich jedoch durch meine Kleintierzucht, teilweise auch betroffen bin, habe ich es mir jetzt "auf die Fahne geschrieben“, Mal in regelmäßigen Abständen, ein wenig zu stöbern und ein paar interessante Gesetzte hier zu veröffentlichen.

Generelles Hundehaltungsverbot

Die Klausel in einem Mietvertrag, daß die Haltung eines Tieres von der Zustimmung
des Vermieters abhängig ist, ist unwirksam. Unter diese Klausel fallen auch Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische usw. Gegen deren Haltung kann jedoch unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher Einwand geltend gemacht werden. Ebenso verhält es sich bei einer Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen wie etwa bei einem Blinden. Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden. Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die Entfernung eines " Golden-Retriever"- Hundes zu verlangen und den Mietern zu untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten.

Landgericht Freiburg, Az.: 3 S 240/93 hund.

Ruhebedürfnis kontra Hundegebell

Auch in ländlicher Gegend muß der Hundehalter sicherstellen, daß vor 7 Uhr
morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keine Geräuschimmissionen
durch Hundegebell auf das Nachbargrundstück einwirken. Das Recht des Nachbarn
auf Ruhe geht hier dem Interesse des Hundehaltes vor.

Landgericht Mainz, Az.: 6 S 87/94.

Verletzt ein Tier beim Tierarzt den behandelnden Arzt, haftet der Halter.

BGH

Die Haltung von Hamstern, Meerschweinchen und anderen Kleintieren kann vom Vermieter nicht untersagt werden. Hier ist weder von einer Beeinträchtigung der Mietsache noch von einer Störung der Nachbarn auszugehen.

BGH

In Berlin gelten Yorkshire - Terrier nicht als Kleintiere. Ihre Haltung bedarf damit der Zustimmung des Vermieters.

Amtsgericht Berlin

Das oft sehr laute Kreischen von Papageien und Sittichen muss zwei- bis dreimal am Tag bis zu jeweils fünf Minuten hingenommen werden.

LG Darmstadt

Nun das coolste zum Schluß ! ! !
Es ist verboten, dass Ihr Eure Tiere ein Rolling Stones Tattoo verpasst ! ? !

Tiere dürfen nur für Kennzeichnungszwecke tätowiert werden. Die Richter entschieden damit den Fall eines Mannes, der seinem Pony eine Rolling - Stones - Zunge tätowieren wollte.

Oberverwaltungsgericht Münster

Ich hoffe, es ist für den einen oder anderen, etwas dabei gewesen ! ? !

Also in diesem Sinne

Bürgerreporter:in:

André Mnichasz aus Berlin

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