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Sittenwidrige Verträge

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In dem Beitrag im Münchner Merkur Link wird über ein Urteil eines Berliner Arbeitsgerichtes berichtet, dass das Ruhegeld für die ehemalige juristische RBB-Direktorin Susann Lange als "sittenwidrig" und damit die Verträge als "unwirksam" betrachtet. Weiter wird von einem systemischen Versagen beim RBB gesprochen. Wenn alle Verträge bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern auf Sittenwidrigkeit überprüft würden, dann wären die Skandale beim RBB sicher nur die Spitze des Eisberges.

Üppige Gehälter, Korruption, Vetternwirtschaft und sittenwidrige Verträge. Unter diesem Filz leidet das Ansehen des mittlerweile über alle Maßen aufgeblähten ÖRR und in gleichem Maße die Akzeptanz in der Bevölkerung. Zumal die nächste Erhöhung der zwangsbeglückenden Gebühren ja bereits beantragt wurde.

Bürgerreporter:in:

Florian Handl aus Augsburg

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