LIMBURG ist überall
......FS-1-......Kirche baut *ohne* Baugenehmigung. ------- Auch sonst übliche *Bauabnahme*für Kirchenbau, Schulgebäude etc. findet nicht statt. ------- Alles legal, siehe § 70 LBO. ------- Dieser Sonderstatus gilt für jede Kirche *Körperschaft öffentlichen Rechts*, ob katholisch, ob evangelisch, ob jüdisch, ob islamisch .................
Es geht noch doller!
Artikel KIRCHENFINANZIERUNG bei Wikipedia einmal genau durchlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenfinanzierung
Auszug aus oben genannten Wikipedia - Artikel (Creative Commons Attribution/Share Alike):
... auf dem nach wie vor gültigen Reichskonkordat von 1933, auf Bestimmungen des Grundgesetzes und neuerer Länderkonkordate, teilweise jedoch auf noch älteren Rechtstiteln. „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf“, heißt es in Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, laut Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes. Eine solche gesetzliche Ablösung ist noch nicht erfolgt. Zu den wichtigsten Staatsleistungen gehören z.B. Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude (Kirchenbaulast) oder Dotationen (Zuschüsse für die Personalausgaben). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.[1][4][5][11] So "bekommt ein Bischof [..] nach Informationen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof verdient in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro." [12] .....