Siedler informieren über Schlichtung bei Nachbarstreitigkeiten.

Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel (Verband Wohneigentum Niedersachsen
e.V) informiert über das Schlichtungsgesetz zur obligatorischen Streitschlichtung.
in Niedersachsen müssen streitende Kontrahenten seit Anfang des Jahres 2010
erst einmal versuchen, sich außergerichtlich zu einigen, bevor sie ihren Disput
vor Gericht austragen. Die Regelung unterscheidet zwischen Fällen, in den eine
außergerichtliche Schlichtung versucht werden kann und Fällen in denen die
Schlichtung versucht werden muß.
So muß die obligatorische Streitschlichtung bei allen Nachbarstreitigkeiten statt-
finden. Insbesondere bei Fällen von überhängenden Zweigen, grenzüberschrei-
tenden Wurzeln, Früchte vom Nachbarstrauch, Grenzbaum und nachbarschaft-
liche Immessionen (Lärm, Rauch, Gerüche usw.). Weitere Ansprüche aus Ver-
letzung der persönlichen Ehre und Ansprüche nach Abschnitt 3 des Gleichbe-
handlungsgesetzes.
Wenn sich die Parteien im obligatorischen Schlichtungsverfahren nicht einigen,
erhalten sie von der Schiedsperson eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung mit
der dann Klage erhoben werden kann. Ohne dieses Dokument wird die Klage vom
Gericht als unzulässig abgewiesen. Grundsätzlich ändert das Gesetz nichts an
der Tatsache, das im Streitfall häufig erst die Frage geprüft werden muß, ob ein
materieller Anspruch begründet ist.
Mitglieder der Siedlergemeinschaft klären dies am besten in einem persön-
lichem Gespräch mit einem Vertragsanwalt vom Verband. die Kosten für das
Gespräch ist für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für das obligatorische Streitschlichtungsverfahren ist in der Regel der örtliche
Schiedsmann (Schiedsamt) zuständig.
Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel stellt hierzu unter Telef. 05105/661628
oder Telef. 05105/9675 weitere Informationen zur Verfügung.

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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