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Niedersachsen zukünftig ohne Straßenausbaubeiträge?

Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel-Bördedorfer e.V. hatte mit dem Kooperationspartner BISSS-Plus zu einer Presse- und Informationsveranstaltung eingeladen. Eingeladen waren führende Politiker aus der Region, die aber zum großen Teil der Einladung nicht folgten. Es wurde über die Themen „Straßenausbaubeitragssatzung“ und „Grundsteuer“ gesprochen und diskutiert. Wir sahen es als angebracht an, diesen Termin so zu setzen, weil die Niedersächsischen Landtagswahlen Anfang Oktober immer näher rücken und die Parteien ihre Wahlprogramme verabschieden, so Herr Eggers.
Die Hauptthemen waren somit die Abschaffung des § 6 NKAG in Verbindung mit den Änder-ungen der Kommunalgesetzgebung und die Neugestaltung des Grundsteuergesetzes. Es gelang den Referenten, den Anwesenden von den Verschachtelungen und gerichtlichen Auslegungen zu berichten, die von den Bürgern als existenzgefährdend empfunden wurden und auch im Nachhinein noch werden, so Herr Beckmann. Wenn man sieht, das immer noch Hauseigentümer über 200.000 € für die Erneuerung der Straßen zahlen müssen, so ist es unbedingt notwendig, den § 6 NKAG abzuschaffen. Denn er ist nicht gerecht, sozial und unnötig. Die von der BISSS-Plus durch Herrn Beckmann und Herrn Eggers vorgestellten, falschen Gerichtsentscheidungen, richterlichen Gesetzauslegungen und Erkenntnissen aus irreführenden Gesetzeskombinationen zum Thema „Beiträge und Gebühren“ wurden den Politikern nochmals deutlich gemacht. Die Landtagsabgeordnete Frau Schüßler verwies auf die Verbesserungen im geänderten § 111 (Kommunalregelung), in dem man den Kommunen die Entscheidung, ob sie die Straßenausbaubeiträge erheben oder über Kredite abwickeln im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung überlässt. Dies bedeutet dann eine Finanzier-ung über die Grundsteuer, die ja die Hausbesitzer bezahlen.
Für Barsinghausen bleiben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, so Herr Messing. Die FDP hatte zwar schon einige Anträge zur Abschaffung der STRABS im Landtag gestellt, aber die Teilnehmer waren sich einig, dass die BISSS-Plus weiterhin Gespräche mit den Landtagsfrakt-ionen fortsetzen soll. Der Verband Wohneigentum wird zusätzlich die Beantwortung der Wahlprüfsteine offenlegen.
Die Grundsteuerneuregelung basiert auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das bedeutet eine Änderung des Grundsteuergesetzes. Der Bundestag hat ein Modell für die Ab-rechnung verabschiedet. Aber Niedersachsen hat ein eigenes Modell entwickelt, nämlich das Flächen-Lage-Modell und dies wird dem Gleichheitsprinzip nicht gerecht. Das Niedersächs-ische Modell entspricht nicht mehr den Vorgaben der Finanzverfassung, die immer noch den Wert des Eigentums besteuert. Folglich ist keine Reform zu erkennen, weil das Grundsteuer-gesetz kommunalisiert wurde, so Herr Beckmann. Dadurch wird die Grundsteuer zu einer Art Vermögenssteuer und ist somit einer Substanzsteuer gleichzusetzen. Die Grundsteuer und die STRABS sind im Zusammenhang zu betrachten, denn beide tragen zur Finanzierung der Kommunen bei. Wir werden als Folge in den nächsten Jahren erhebliche Steigerungen der Grundsteuer zu erwarten haben. Auf die Hausbesitzer kommen nicht nur die Erhöhungen der Grundsteuer, sondern auch Forderungen über den Lastenausgleich, CO² Abgaben für Heizungen (Mieter), gesetzliche Vorschriften für Sanierungen und Dämmen, sowie steigende Energiekosten hinzu, so Herr Tilgner vom VWE.
Die Datenabgabe zur Neuberechnung der Grundsteuer muss von den Immobilienbesitzern in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen. Die Grundsteuerangaben sollen zwar laut Finanzamt über das elektronische Elster-Portal erfolgen, aber die Papieroption ist in Ausnahmefällen über einen schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung (hier Hannover-Land I) auch möglich.

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