Deutsche Filme und Kinos bald barrierefrei zugänglich

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Pressemitteilung
28. Februar 2013
Deutsche Filme und Kinos bald barrierefrei zugänglich
Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetztes. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes ist, die Teilhabe behinderter Menschen an geförderten Filmen zu verbessern. Zukünftig muss von jedem geförderten Film sowohl eine Fassung für Sehbehinderte als auch eine Fassung für hörgeschädigte Menschen hergestellt werden. Zudem erhalten die Kinos bessere Förderung für Modernisierungsmaßnahmen, um die Kinos barrierefrei zu machen. Menschen mit Behinderungen soll so der Kinobesuch erleichtert werden.

Dazu erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe: „Kunst und Kultur müssen für Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse zugänglich sein. Es hat sich gezeigt, allein mit Anreizen ist es nicht getan, wenn wir Kinos und Filme barrierefrei machen wollen. Das Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes schafft endlich Verbindlichkeit. Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen können künftig alle in Deutschland geförderten Filme erleben, die Herstellung barrierefreier Filme in Deutschland bekommt neuen Schwung. Vor allem hoffe ich, dass Menschen mit Behinderungen bald genauso spontan ins Kino gehen können wie andere auch. Wenn alle Kinos wirklich frei zugänglich sind, macht Kino allen Spaß.“

Das siebte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
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Bürgerreporter:in:

Klaus-Dieter Dingel aus Bad Wildungen

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