Der Behinderten Parkplatz und sein Geheimnis.

Schild zu einem Behinderten Parkplatz.
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Der Behinderten Parkplatz und sein Geheimnis.
Warum muss der denn so groß sein?
Eine gute Frage, schwer Behinderte Menschen, möchten genauso leben, wie gesunde Menschen auch, deshalb lassen Sie sich ein Auto, genau auf Ihre Behinderung zuschneiden. Meist haben sie steife oder gar keine Beine und müssen nun alles mit den Händen und dem Mund erledigen. Das mutet zwar etwas eigenartig an, ist aber durchaus machbar. Zwar kostet so ein Auto auch schon mal 100 – 200 Tausend Euro mit so einem Umbau. Dafür haben Sie aber auch nur ein Minilenkrad, oder einen Fahradlenker um damit Ihr Auto einzuparken. Servolenkung und Parkassistent sind Fremdworte, es muss so klappen und es klappt, wenn es Menschen gibt, die etwas Rücksicht nehmen und diese Parkplätze auch wirklich frei lassen.
Dazu gibt es je nach Merkmalen im Behindertenausweis, die Möglichkeit sich einen blauen Parkausweis ausstellen zu lassen. Dieser blaue Parkausweis und NUR DIESER berechtigt nun den Behinderten dort und auch auf jeden anderen Parkplatz kostenlos zu parken. Selbst in einem eingeschränkten Halteverbot oder auf einen Anwohnerparkplatz, ist für Ihn frei Parken bis zu vier Stunden. Deshalb muss Er die Parkscheibe und den blauen Parkausweis auf dem Armaturenbrett deponieren. Aber Vorsicht: Das Auslegen des Behindertenausweises berechtigt nicht den Sonderparkplatz zu benutzen. Der blaue Parkausweis ist auch nur gültig, wenn die behinderte Person, auf die der Park- Ausweis ausgestellt ist, gültig. Wenn die behinderte Person nicht anwesend ist und der blaue Parkausweis wird trotzdem verwendet, ist das Urkundenfälschung und wird bestraft. Ab 1.1.12 verlieren die alten Parkausweise ihre Gültigkeit und können gegen den neuen Ausweis eingetauscht werden. Soweit die Berechtigung dazu noch besteht. Also VORSICHT, das Auslegen des alten Parkausweises hat keine Berechtigung mehr, es gibt immer ein Knöllchen oder das Fahrzeug wird abgeschleppt. Was viele nicht wissen, jedes wiederrechtlich auf einem Behindertenparkplatz abgestellte Fahrzeug kann sofort, auch wenn noch weitere Sonderparkplätze frei sind, abgeschleppt werden. Es gibt einige Gerichtsurteile, die das bestätigen. So kommen schnell mal 180,00€ zusammen. Das Knöllchen kostet auch schon 35,- €, wem das nicht Zuviel ist, parkt weiter da. Viel Glück. Ich hoffe, ein wenig verständlich gemacht zu haben, wozu ein Behindertenparkplatz dient.

Bürgerreporter:in:

Klaus-Dieter Dingel aus Bad Wildungen

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