Verbesserung für Chronisch kranke Menschen

. Versorgungsstrukturgesetz 2012

Was verbessert sich für chronisch erkrankte Menschen?
Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf (z. B. Menschen mit schweren Behinderungen) erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Ergotherapie für einen längeren Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Die entsprechenden Verordnungen unterliegen dann nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Durch diese und weitere Regelungen wird die Versorgung mit notwendigen Heilmitteln erleichtert.

Bürgerreporter:in:

Klaus-Dieter Dingel aus Bad Wildungen

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