Manche lernen es nie.

Ich war die Tage auf einer Veranstaltung von und mit behinderten und gesunden Menschen.
Die Festansprache hielt der Bürgermeister der Stadt, Er redete sehr gut und sprach davon wie Barrierefrei doch sein Ort bereits geworden ist.
Ich habe noch heute diese Sätze im Ohr und machte mich auf, diese Barrierefreie Stadt zu besichtigen. Doch was war das? Da muss der Bürgermeister irgendwie von einem anderen Ort geredet haben, denn dieser Ort ist von der Barrierefreiheit so weit entfernt, wie die Erde zum Mond.
Bürgersteige mit hoher Bordsteinkante, die das wechseln der Straßenseite unmöglich macht für einen wie mich fest im E-Rollstuhl sitzend. Seit 11 Jahren bereits gibt es die BGG (Behinderten- Gleichstellungs- Gesetze). Da ist im §4 erklärt, was Barrierefreiheit bedeutet. Da steht zum Beispiel:
Das alle Menschen sich frei und OHNE fremde Hilfe bewegen können. Ist das eigentlich so schwer zu verstehen, dass man das nach 11 Jahren noch immer nicht begriffen hat? Die Bürgersteige sind so schmal, ich habe als gehofft, dass mir kein Kinderwagen entgegen kam. Vor der Apotheke, vor der Arztpraxis, vor allen Geschäften, Gaststätten und Imbiss, wie selbstverständlich eine Stufe. Selbst wenn man diese überschreiten kann, so ist das NICHT Barrierefrei.
Jedes Kaufhaus bekommt die Auflage im Eingangsbereich mindestens zwei Behindertenparkplätze vor zu halten. Diese Gemeindeverwaltung braucht das nicht, obwohl es in der HBO (Hessische Bauordnung §46) vorgeschrieben ist.
Es gibt dort auch keine öffentliche Toilette, auch keine behinderten Toilette mit Euro- Schloss und innen eine freie Bewegungsfläche von 1,5 x 1,5m wie vorgeschrieben in der DIN 18024. Für das Fest hat man eine Dixi Toilette mit Rollstuhlsymbol aufgestellt, leider entspricht sie nicht der DIN-Norm und mein E-Rolli mit mir passt dort nicht hinein. Also, habe ich gelitten. Es steht aber im Grundgesetz unter Artikel 3 Absatz 3: Niemand darf auf Grund einer Behinderung benachteiligt werden.
Ich hoffe nun, dass diese Gemeindeverwaltung mitbekommt, dass es seit 4 Jahren die UN Menschenrechtskonvention gibt und die Gerichte mittlerweile nach dieser UN-BRK die deutsches Recht ist, urteilen. Wie heist es: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Bürgermeister sollte eventuell mal jemanden fragen, der Ahnung von Barrierefreiheit hat. Seit 11 Jahren heist es schon: Nichts über uns, ohne uns. Wer nun glaubt, es wäre nur in dieser Gemeinde so, der irrt gewaltig.

Bürgerreporter:in:

Klaus-Dieter Dingel aus Bad Wildungen

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