Alkohol- und Fahrradfahrverbot im Kurpark und Benutzungsregeln für Spielplätze

Wie aus der Beschilderung eindeutig hervorgeht, ist Radfahren im Kurpark nicht erlaubt! | Foto: Fritz Vokuhl
  • Wie aus der Beschilderung eindeutig hervorgeht, ist Radfahren im Kurpark nicht erlaubt!
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Leserbrief von Fritz Vokuhl zum Thema zum Thema Alkoholverbot und Fahrradfahrverbot im Kurpark und Benutzungsregeln für Spielplätze

Bad Lauterberg. Das Ganze ist in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Lauterberg geregelt.
Laut der Verordnung ist es nicht gestattet in öffentlichen Anlagen (z. B. Kurpark) mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen im Sinne der StVO – mit Ausnahme motorbetriebener Rollstühle- zu fahren. Im „großen Kurpark“ ist das Benutzen von Rollschuhen, Inline-Skates und Skateboards verboten. Zum Schutz der öffentlichen Ordnung ist auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (z. B. Kurpark) der Konsum von Alkohol oder anderer berauschender Mittel untersagt.
Die Hundehalter oder mit der Betreuung oder Führung von Hunden beauftragten Personen sind verpflichtet, Verunreinigen mit Hundekot unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Auf öffentlichen Straßen und Anlagen müssen Hunde von geeigneten Personen an der Leine geführt werden. Die Benutzung der Wassertretstellen mit Hunden ist untersagt.
Das Betreten und er Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen und deren Einrichtungen sind nur Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und ggf. deren Begleitung erlaubt.
Zum Schutz der Kinder ist es verboten gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzubringen, zerbrechliche Materialen aller Art (Glasflaschen usw.) zu zerschlagen, wegzuwerfen oder zu hinterlassen, alkoholhaltige Getränke zu verzehren, mit Fahrzeugen aller Art, mit Ausnahme Kinderfahrzeuge und Krankenfahrstühle, zu fahren oder diese abzustellen und Tiere zu führen und laufen zu lassen.
Es ist sinnvoll, durch Aufstellen entsprechender Hinweisschilder an den Spielplätzen, auf die Benutzungsregeln hinzuweisen.
Wer gegen die Regeln verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Es wäre gut, wenn sich ALLE an die Regeln halten und dadurch unnötigen Stress und Ärger vermeiden würden. Eine Kontrolle der Einhaltung der Regeln durch die Stadtverwaltung zu unterschiedlichen Zeiten ist sinnvoll.
Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
https://www.badlauterberg.de/fileadmin/user_upload...

Fritz Vokuhl, Bad Lauterberg im Harz 5.7.2018

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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