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Verkehrsbehördliche Anordnung nur für LKW in den Nachtstunden

Bad Lauterberg. Die Ausführungen des Bürgermeisters Dr. Thomas Gans auf der jüngsten öffentlichen Ratssitzung (25.01.2018) zum Tagesordnungspunkt 4 „Bericht der Verwaltung über die Ausführung der öffentlichen gefassten Beschlüsse der Sitzung Nr. 9“ vom 14. 12. 2017 entsprechen nicht den Tatsachen. Wie der Verwaltungschef dazu anmerkte, konnte aufgrund des Ratsbeschlusses: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um kurzfristig lärmreduzierende Maßnahmen im Bereich der Oberen Hauptstraße zu erarbeiten“, kurzzeitig danach erreicht werden, dass eine Verkehrsanordnung zur Einrichtung einer temporären 30er Zone erlassen wurde.
Nach den Unterlagen der Bürgerinitiative Bad Lauterberg(BI) stimmt dies so nicht. So teilte der Landkreis Göttingen, Fachdienst Straßenverkehr, aufgrund einer BI-Anfrage vom 2.12.2017 zu diesem Thema mit, dass bereits am 24.11.2017 eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erlassen wurde. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung betrifft nur LKW in den Nachstunden von der Einmündung Postplatz/Obere Hauptstraße bis zum Ortsausgang in beide Fahrtrichtungen. Wie der Landkreis Göttingen der BI weiter mitteilte, wurde das erste Schreiben der BI vom 25.7.2017 zum Anlass genommen, bei der turnusgemäßen Verkehrsschau/Verkehrsbesichtigung, zusammen mit der Polizei, Stadt Bad Lauterberg und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr(NLStBV) die Verkehrssituation zu begutachten. Aufgrund der dabei festgestellten Straßenschäden, der anschließenden Verkehrszählung und Stellungnahme der NLStBV wurde entschieden, diese Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW einzurichten. Diese soll nach Sanierung der Bundesstraße wieder aufgehoben werden. Die BI und die lärmgeplagten Anlieger hoffen, dass die Straßenmeisterei Herzberg nun auch unverzüglich die erforderliche Beschilderung umsetzt.

Pressemitteilung der BI vom 29.01.2018

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