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Nur Einigkeit macht stark - Kein Eingriff ins Streikrecht

  • Der DGB-Orts- und Kreisverbandsvorsitzende Klaus-Richard Behling, unterstützt durch DGB-Schriftführerin Yvonne Willig.
  • hochgeladen von Bernd Jackisch

DGB-Ortsverband Bad Lauterberg tagte

Bad Lauterberg. In der letzten Sitzung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg referierte der DGB-Orts- und Kreisverbandsvorsitzende Klaus-Richard Behling zu einem brisanten Thema.
Zunächst stellte er den anwesenden Gewerkschaftlern das Konzept der Bundesregierung zu einem neuen Tarifeinheitsgesetz vor und gab zu verstehen, dass man sich bezüglich dieses Vorhabens und der gewerkschaftlichen Position zu diesem geplanten Gesetz, innerhalb der Einzelgewerkschaften und des DGB, nicht völlig einig sei.
So begrüße der DGB grundsätzlich die Pläne der Regierung, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Man erhoffe sich aus dem Kerngedanken dieses Gesetzes, dass über das Mehrheitsprinzip der gewerkschaftliche Grundsatz „ Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“ gestärkt wird. Differenzen kommen allerdings in der Frage auf, ob der Gesetzentwurf auch einen Eingriff in das Streikrecht bedeute. Aber hier seien sich die DGB-Mitgliedsgewerkschaften einig, so Behling. Ein direkter Eingriff liege nicht vor. Denn eine Forderung der Arbeitgeber sei es zunächst gewesen, eine Friedenspflicht der Sparten- bzw. Minderheitsgewerkschaft gesetzlich zu fundieren. Allerdings würden die Einzelgewerkschaften Ver.di, GEW und NGG einen indirekten Eingriff in die Tarifautonomie, durch arbeitsgerichtliche Entscheidungen, befürchten. Ver.di befürchte insbesondere eine erhebliche Einschränkung des Streikrechts und eine Beeinträchtigung der ursprünglichen Gewerkschaftsidee. Demnach könnte bei kollidierenden Tarifverträgen das Streikrecht einer Minderheitsgewerkschaft einschränkt werden. Laut Behling bestehe also noch einiger Korrekturbedarf. Zum Beispiel beim Begriff „Betrieb“. Auf jeden Fall müsse verhindert werden, dass ein Arbeitgeber seinen Betrieb so „zurechtbastelt“, dass die von ihm favorisierte Gewerkschaft die Mehrheit erhält. Dies gelte es zu verhindern. Der DGB erwarte, dass diese und andere Schwachpunkte des Gesetzentwurfes ausgemerzt werden, noch bevor der Referentenentwurf in das Kabinett geht. So gestaltete sich auch die anschließende Diskussion unter den Gewerkschaftlern lebhaft und man versuchte eine „Brücke“ zwischen den Kernaussagen „Einigkeit macht stark“ und „keine Eingriffe in das Streikrecht“ zu finden.
Im Anschluss machte Behling auf die am Samstag, den 21. Februar 2015, stattfindende Jahresveranstaltung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg aufmerksam. Diese findet ab 18.30 Uhr in der Gaststätte „Checkpoint Aue“, Drahthüttenweg, Bad Lauterberg, statt. Für diese Veranstaltung und das anschließende gemeinsame Essen können noch Anmeldungen unter Tel. 05524/4681 angenommen werden.

Foto: Bernd Jackisch

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