Jahresstart beim DGB-Ortsverband Bad Lauterberg - Erste Sitzung im neuen Jahr

der DGB- Kreis-und Ortsverbandsvorsitzende Klaus Richard Behling
  • der DGB- Kreis-und Ortsverbandsvorsitzende Klaus Richard Behling
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Bad Lauterberg. In der ersten Sitzung des neuen Jahres konnte der DGB-Orts- und Kreisverbandsvorsitzende Klaus Richard Behling den Herzberger Helmut Lorenz, Vertreter der IG-Metall und Betriebsratsmitglied eines großen Herzberger Industrieunternehmens, als neuen Kollegen der Gewerkschafter-Runde begrüßen. Außerdem gingen die besonderen Glückwünsche des DGB-Ortsverbandsvorstandes an das Ortsverbands-Mitglied Walter Häfner (ver.di), welcher selbst einmal Vorsitzender des damaligen DGB-Ortskartells Bad Lauterberg war. Häfner feierte kürzlich seinen 90. Geburtstag. Mit den besten Wünschen für Gesundheit und weitere gewerkschaftliche Schaffenskraft schlossen sich die Angehörigen des DGB-Ortsverbandes diesem Glückwunsch an.
Unter der Fragestellung: Welche Veränderungen kommen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch auf Ruheständler, ab 2017 zu, fand man einen aktuellen Einstieg in die gewerkschaftspolitische Arbeit. Hier gibt es eine Anzahl von Dingen, welche sich dieses Jahr für uns ändern, berichtete Behling zu Beginn seines Vortrages. Ob in der Steuer, beim Kindergeld, in der Pflegeversicherung, oder auch beim Mindestlohn, einem gewerkschaftspolitischen Kernthema. Ab 2017 wird es zum Beispiel Erleichterungen bei der Steuererklärung geben. So wird der Grundfreibetrag von 8.652 € auf 8.820 € erhöht, der Kinderfreibetrag von 4.608 €, auf 4.716 €. Auch die Belegvorlagepflichten bei der Steuererklärung werden vereinfacht. So muss man ab der in 2018 vorzulegenden Steuererklärung nicht mehr alle Belege und Zuwendungsbestätigungen beim Finanzamt einreichen. Vielmehr genügt es nunmehr, die Belege bis zum Ablauf des Jahres aufzubewahren und nur noch auf Verlangen des Finanzamtes vorzuweisen. Auch das Kindergeld wird in 2017 um 2 € erhöht, aus gewerkschaftlicher Sicht eine Mini-Erhöhung, die aufgrund der Inflationsrate kaum spürbar sein wird, so Behling. Ab dem dritten Kind gibt es eine Erhöhung von 5 €. Auch der von den Gewerkschaften lange geforderte Mindestlohn wird in diesem Jahr von 8,50 €auf 8,84 € steigen. Dringend erforderlich, umgesetzt und trotzdem gibt es auch hier etwas zu beklagen, musste Behling feststellen. Denn es gibt nach wie vor einige unerfreuliche Ausnahmen. Weiterhin sind Zeitungszusteller vom Mindestlohn abgekoppelt. So bekommen diese zwar jetzt auch 8,50 € Mindestlohn, jedoch nicht den ab 2017 neu geltenden Satz in Höhe von 8.84 €. Auch Praktikanten, Auszubildende oder Jugendliche in berufsfördernden Maßnahmen bekommen diesen nicht. In der Pflege tritt 2017 eine umfangreiche Reform in Kraft. Das zweite und dritte Pflegestärkungsgesetz, vom Gesetzgeber verabschiedet und umgesetzt, kommt auf uns zu. Aus den bisher bekannten Pflegestufen werden nun Pflegegrade. Hier möchte man insbesondere Demenz-Erkrankte neu in das „Pflegeboot“ holen, erklärt Behling. Diejenigen, die bereits pflegebedürftig sind, wechseln automatisch in das neue System, welches keine drei Pflegestufen, sondern fünf neue Pflegegrade kennen wird. Grundsätzlich möchte man durch die Umstellung niemanden schlechter stellen, einen Bestandsschutz in den Leistungen erhalten, aber allen die ab 2017 pflegebedürftig werden, kann es nach Einschätzung von Verbraucherschützern und Gewerkschaften passieren, dass sie mit gleicher Erkrankung keinen so hohen Pflegegrad erhalten, wie bisher. Und auch wer künftig in eine Betreuungseinrichtung umzieht, erhält wahrscheinlich weniger Geld als bislang. Als ohne Zweifel positiven Aspekt des neuen Pflegegesetzes muss gewertet werden, dass künftig, durch mehr Kontrollen, schärfer gegen Abrechnungsbetrug durch die Pflegedienste vorgegangen werden soll. Bei den Sozialleistungen erhöht sich der monatliche Regelsatz von 404 €auf 409 €, also 5 € mehr HARTZ-IV. Für Kinder vom 7. Bis zum 14. Lebensjahr steigt die Grundsicherung sogar von 270 € auf 291 €, was einem Steigerungssatz von etwa 8 % beträgt. Eine große Neuregelung gibt es auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland. Diese dürfen künftig erst nach fünf Jahren Aufenthaltszeit in Deutschland Sozialhilfeleistungen beantragen bzw. einen Leistungsanspruch anmelden, wenn sie hier nicht gearbeitet haben. Unter mehreren Veränderungen auf dem Verkehrssektor, suchte Behling ein Beispiel, welches auch gewerkschaftliche Themen tangiert. Nach fünfjähriger Testphase dürfen nunmehr auch sogenannte „Giga-Liner“ auf unseren Straßen fahren. Diese Riesen-Laster sind bis 25,25 Meter lang, also 6,5 Meter länger, als bisher erlaubt war. Hier hat sich die Logistik-Lobby durchgesetzt, denn schon jetzt haben wir auf unseren Straßen deutlich zu viele große Lkw, wo eigentlich mehr Güter auf den Schienen transportiert werden sollten. Zwar ist das Argument, dass die Groß-Lkw langfristig Kraftstoff einsparen und somit auch die Umwelt entlasten einsehbar, aber als „Nebeneffekt“ muss man eben auch das Einsparpotential beim Personal erkennen. Weniger Arbeitsplätze für Berufskraftfahrer. Zum Schluss können wir uns alle auf einen zusätzlichen freien Tag in 2017 freuen, beendete Behling sein Referat. Am 31. Oktober 2017 wird der Reformations-Jubiläumstag gefeiert. Ein historisches und kirchliches Jubiläum. Vor 500 Jahren hat Martin Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg genagelt. Leider ein nicht wiederkehrender Feiertag, wie einzelne Gewerkschaftsmitglieder schmunzelten. Die Jahresveranstaltung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg wird in diesem Jahr am Samstag, den 01. April, in der Gaststätte „Checkpoint Aue“, Bad Lauterberg, stattfinden. Kein Aprilscherz, wie Behling betonte.

Klaus Richard Behling

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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