7. landesweite BI Treffen in Laatzen am 29.2.2020 - persönliche Wahrnehmungen von Wilfried Reiser (Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg)

Dr. Marco Genthe und Wilfried Reiser | Foto: Maren Zacharias (NBGS)
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Laatzen. Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) lud zum 7. landesweiten Treffen am 29.2.2020 nach Laatzen ein. Ausrichter war die Region Süd-Ost, federführend Maren und Michael Zacharias und Rainer Schumann. Die Wahl des Veranstaltungsortes war nicht dem Zufall geschuldet, so könnte man meinen. Laatzen hat die Strabs zum 1.1.2020 abgeschafft und zusätzlich Kompensationsmöglichkeiten für den Haushalt 2021 beschlossen. Ein würdiger Ort mit Strahlkraft und Vorbildfunktion für lernresistente Kommunen.

Der Einladung waren mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften aus Niedersachsen gefolgt. Das Podium war prominent besetzt mit Dr. Marco Genthe (MdL, Sprecher für Recht, Verfassung und Justizvollzug und Innenpolitik für die FDP), Bernhard Zentgraf (Vorsitzender Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V.), Ulrich Hübschmann (Rechtsanwalt Springe/Bennigsen), Harald Beckmann und Werner Eggers (Vorstandsmitglieder des ASK-BISSS n.e.V.) und Tibor Herczeg (Geschäftsführer des VWE Niedersachsen). Joachim Döring, bekannt aus dem Rundfunk, übernahm die Moderation.

Michael Zacharias (Wir für Gadenstedt) und Rainer Schumann (Forum 2014 Laatzen) ließen in ihrer Begrüßung keinen Zweifel daran aufkommen, dass sich die Straßenausbaubeitragssatzung in unserer Republik zu einem beherrschenden gesellschaftlichen Diskurs entwickelt hat. Man war sich einig in der Feststellung, dass die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unverhandelbar sei. „Diese Forderung genießt eine vollumfängliche Unterstützung von Vereinen und Verbänden wie Haus & Grund, Landvolk, Mieterbund, VWE, Bund der Steuerzahler, ASK BISS und anderer“, so Zacharias.

Dr. Marco Genthe (FDP) verwies in seinem Statement auf die Kann-Bestimmungen des § 6b NKAG. Kommunen können, müssen aber nicht Straßenausbaubeiträge erheben. Er machte deutlich, dass Anlieger keinen Einfluss auf die Kosten grundhafter Straßensanierung hätten, gleichwohl aber mit bis zu 75% der Kosten belastet werden. Die angebliche Wertsteigerung des Grundstückes bei grundhafter Straßensanierung bleibt eine unbewiesene Hypothese. Die Sanierung zielt allein darauf ab, die beschädigte Straße wieder normal befahrbar zu machen. Dr. Genthe verwies auf den Sachverhalt, dass in Niedersachsen bereits ein Drittel der Kommunen die Satzung abgeschafft hätten. „Es sei Aufgabe des Landes für den Unterhalt der Straßen Sorge zu tragen“ so Genthe weiter. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und müssten demzufolge auch von der Allgemeinheit, d.h. aus Steuergeldern, unterhalten werden. Die FDP rechnet mit 50 Millionen EURO jährlich für die Straßensanierungen in Niedersachsen.

Bernhard Zentgraf (Bund der Steuerzahler) verwies auf den Schulterschluss der Verbände, die in einem gemeinsamen Positionspapier die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssätze fordern. Er spricht von einer Scheinlösung der Landesregierung, die die wahren Probleme nicht löst. Massiv kritisiert Zentgraf den Wegfall des Passus, der die Gemeinden im Gesetzesentwurf noch verpflichtete, einen Nachweis ihrer Unterhaltspflicht von Straßen vor Ablauf von 25 Jahren seit der Herstellung oder Erneuerung zu erbringen, um Beitragsfähigkeit zu begründen. Weiter verwies er auf den bürokratischen Verwaltungsaufwand bei Erhebung der Beiträge. Er ist zuversichtlich, dass die Straßenausbaubeiträge wegfallen werden. Eine Grundsteuer B-Erhöhung sei keine Alternative.

Tibor Herczeg (VWE) bemängelt das nicht immer vorhandene Fachwissen in der Kommunalpolitik. Seit Jahren tritt der VWE für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Das NBgS wird von Herczeg mit aufklärenden Vorträgen vor Ort unterstützt. Er teilt die Zuversicht von Bernhard Zentgraf (BdSt), dass auch Niedersachsen die Straßenausbaubeiträge in der jetzigen Form abschaffen wird. Grundsteuererhöhungen seien eine Notlösung. Wiederkehrende Beiträge seien wegen ihres unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes und ihrer Rechtsunsicherheit zu vernachlässigen. „50 bis 80 Millionen EURO müssten für eine Kompensation reichen“ so Herczeg. Diese veranschlagte Bandbreite deckt sich mit der Einschätzung der FDP. In seinem Statement verwies Herczeg auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Das Gesamtkonzept für die Energie- und Klimapolitik legt die Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um die gesetzten, langfristigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen. „53% der Menschen wohnen in selbstgenutztem Wohnraum. Älteren Menschen, die in älteren Häusern an älteren Straßen wohnen, wird Geld durch die Straßenausbaubeiträge entzogen, das ihnen dann für die energetische Sanierung fehlt“ so Herczeg. Eine interessante Betrachtung, die in der laufenden Diskussion vernachlässigt wird.

Harald Beckmann und Werner Eggers (ASK-BISSS) machten deutlich, dass es keinen wirtschaftlichen Vorteil für Anlieger nach grundhafter Straßensanierung gäbe und auch schon deshalb Straßenausbaubeiträge abzulehnen seien. Anliegerstraßen gehören nach Widmung zum Eigentum der Kommunen. Sie stehen der Allgemeinheit zum Gebrauch zur Verfügung und sind deshalb auch aus Steueraufkommen zu finanzieren. Die Landesregierung versteckt sich hinter dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hinter dem Konnexitätsprinzip.

Anmerkung des Autors
mit Bezug auf die Pressemitteilung Nr. 43/2019 vom 29.05.2019:
Das BVerwG vertritt in seinem Urteil vom Mai 2019 die Auffassung, dass die Kommunalaufsicht eine Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung anweisen kann. Kommt eine Gemeinde einer landesrechtlichen Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht nach, so darf die Kommunalaufsichtsbehörde sie hierzu anweisen und erforderlichenfalls eine gesetzeskonforme Satzung im Wege der Ersatzvornahme erlassen.

Werner Eggers vertritt zu Recht die Auffassung, dass Straßenausbaubeitragssatzungen abgewählt werden können.

Ulrich Hübschmann
(Rechtsanwalt) geht schwerpunktmäßig auf die wiederkehrenden Beiträge ein. Er erklärt, dass die Erwartungen hieran nicht eingelöst werden. Er verdeutlicht diese These am Beispiel von Springe. Er bemängelt u.a. auch die mangelnde Kontrollierbarkeit. Hat die Verwaltung richtig abgerechnet? Im Übrigen verweist er darauf, dass die Verrentung in diesem System keine Anwendung findet und nur Geltung für einmalige Straßenausbaubeiträge hat.

Im Anschluss an die Statements der Experten auf dem Podium erfolgten zahlreiche Wortmeldungen aus der Zuhörerschaft. Michael Zacharias (Wir für Gadenstedt) beschwor nochmals die Zusammenarbeit mit den Verbänden. Gemeinsam bildet diese Formation einen unübersehbaren und unüberhörbaren Gegenpart zur politischen Willensbildung im Kampf für die Abschaffung dieses ungerechten Gesetzes.

Gegen 13 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen. Die Zeit war gekommen sich am Buffet zu stärken.

Nach der Mittagspause wurden die Gäste mit viel Dank und Anerkennung für ihre fachkundigen Einschätzungen verabschiedet. Die Tagesordnung wechselte zum internen Teil.

Dieser wurde eröffnet mit der Vorstellung der Mitglieder der Lenkungsgruppe des NBgS. Im Anschluss stellte Angelika Flohr-Flögel, Mitglied der Lenkungsgruppe und Koordinatorin der Region Süd, einen Verhaltenskodex vor. Es handelt sich hier um einer Art freiwillige Selbstverpflichtung der BI’n, die den Umgang innerhalb des Bündnisses, aber auch den Umgang mit Externen regelt. Ein Regelwerk für die Zusammenarbeit.

Edmund Nürnberg, Mitglied der Lenkungsgruppe und Koordinator der Region Nord, referierte über die Instrumente der direkten Demokratie. Im Verlauf des Nachmittags wurden weitere Maßnahmen, auch im Hinblick auf die Wahljahre 2021 und 2022, erörtert. Am 16. Mai ist ein landesweiter Aktionstag in Städten und Kommunen vorgesehen. Auch eine Sternfahrt in die Bundeshauptstadt Berlin, zusammen mit Bürgerinitiativen aus anderen Bundesländern, ist in der Pipeline. Das 8. landesweite BI-Treffen soll im Juni 2020 in Gifhorn stattfinden. Ausrichter wird die Region Ost sein.

Am Schluss der Veranstaltung trafen sich die Teilnehmer zu einem Gruppenfoto.

Ich darf nicht verabsäumen auf ein Ereignis hinzuweisen, dass ich als Demokrat für ungeheuerlich empfinde. In einem Wortbeitrag kam zur Sprache, dass ein Mitglied der Bürgergemeinschaft Wolfsburg - Eichelkamp (BGE) einen Anruf von einem Ortsratmitglied erhielt. Der Anrufer hat in einem aggressiven Ton der gesamten Bürgerbewegung einen äußerst schwerwiegenden Vorwurf gemacht. Er forderte die BGE auf, ihre Aktivitäten im Hinblick auf faschistische Tendenzen zu überdenken. Die Spitze der Anschuldigungen gipfelte in der Aussage, dass die BGE einen Nährboden für einen Personenkreis schaffen würde, der am Beispiel Halle, den Anschlag auf die Synagoge zur Folge hatte. Ein offizielles Aufklärungsgespräch wird von den politisch Verantwortlichen gefordert.

Es ist ein Eklat, wenn Politiker, denen offensichtlich in der Diskussion die Argumente ausgehen, sich zu derart verirrten Aussagen hinreißen lassen. Es darf nicht unbeantwortet im Raume stehen bleiben, wenn Forderungen nach demokratischen Rechten mit Einsatz von demokratischen Mitteln mit faschistischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden. Wir stehen auf dem Boden der Demokratie und lehnen dezidiert rechtsradikale oder –populistische Strömungen ab. Nur zur Erinnerung. Der Faschismus ist eine rechtsradikale politische Bewegung, die die Werte einer Demokratie ablehnt. Man könnte meinen, dass sich politische Autisten feudale Strukturen zurückwünschten.

Ich darf für alle Strabs-Bürgerinitiativen in Anspruch nehmen, dass diese sich parteilos und parteiübergreifend, basisdemokratisch und auf dem Boden der Verfassung für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Wir suchen jederzeit das Gespräch, jedoch auf Augenhöhe. Wir indoktrinieren nicht, wir klären auf.

Fazit der Veranstaltung:
Der Schulterschluss aller Teilnehmer war spürbar. Der vitale Wille zur Abschaffung des bürgerfeindlichen §6b NKAG ist ungebrochen. Die Bewegung entwickelt eine Eigendynamik, die nicht mehr aufzuhalten ist. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann dieses unsägliche Gesetz, mit dem Muff des 19. Jahrhunderts in den Ausführungen, kippt. Was sich lohnt zu tun, lohnt sich gut zu tun.

Text: Wilfried Reiser

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage

https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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