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Ein 32-, 34- oder 35-Jähriger...

...brach im November vergangenen Jahres in eine Apotheke in Bad Kösen ein.

Den Bericht dazu seht Ihr hier.

Allerdings frage ich mich, ob man jetzt als Leser das Durchschnittsalter berechnen, die Wurzel ziehen oder "Fünfe grade lassen" sein soll... ;-)))

Hey, ich zahle 1,20 EUR für das Tageblatt, da werde ich doch wohl nicht noch selbst rechnen müssen, oder? ;-)

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FehlerteufelNaumburger Tageblatt

32 Kommentare

Eine gerichtliche Verhandlung ist regelmäßig unmittelbar, mündlich und öffentlich. Eine öffentliche Verhandlung soll Geheimverfahren und Willkür verhindern und eine Kontrolle der Rechtsprechung durch das Volk ermöglichen. Wenn also keine besonderen Schutzgründe dagegen sprechen, wird auch diese Strafverhandlung öffentlich sein.

Es gibt aber leider viele "nicht öffentliche" Verhandlungen, Amadeus. Schutzgründe konnte ich bei diesen nicht erkennen, aber vielleicht liegt das an mir und meinem "Empfinden".

Wenn Jugendliche angeklagt sind, so sind solche Verhandlungen - die vor dem Jugendgericht stattfinden, oft nicht öffentlich. Das kann ich (mehr oder weniger) nachvollziehen.

Anderes eher nicht...

P.S.: Dabei fällt mir noch ein, dass auch Verhandlungen in Strafsachen gegen Jugendliche zumindest für andere Jugendliche öffentlich gemacht werden sollten.

Die Öffentlichkeit wird meist für einzelne Teile der Verhandlung und sehr selten ausgeschlossen. Dein Empfinden kann ich in der Praxis nicht nachvollziehen. Gehe ruhig mal in das Gericht und schaue Dir Verhandlungen an. Aber erwarte nicht zuviel Interessantes.

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