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Siedlergemeinschaften fordern die Abschaffung des Straßenausbaubeitrags

Siedlergemeinschaften fordern die Abschaffung des Straßenausbaubeitrags

Bad Grund (kip) Seit vielen Jahren befassen sich die Gremien der örtlichen Siedlergemeinschaften und die Kreisgruppe Harz im Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWE) mit der Abschaffung des Straßenausbaubeitrags (STRABS), betont der Vorsitzende der Kreisgruppe Harz Steffen Brakebusch. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird als ungerecht und unsozial bewertet, denn es werden nur die Grundstückseigentümer belastet, während die Straßen von jedermann -auch von Ortsfremden- befahren werden. Diese Situation hat sich verfestigt, weil bedingt durch die Corona-Zwangspause nicht alle Geschäfte vor Ort aufgesucht werden durften. Dies führte zur Bestellung im Internet und die Belieferung erfolgt durch ortsfremde Dienstleister, die zu den Kosten vor Ort nichts beitragen.
Wegen dieser großen Nutzung der Gemeindestraßen durch Dritte (Nichtanlieger) muss eine umfangreicherer und früherer Sanierung der örtlichen Straßen vorgenommen werden. Deshalb ist die Finanzierung des Straßenausbaus eine Gemeinschaftsaufgabe, die über den örtlichen Bereich hinausgehen muss.
Die Erhebung von STRABS ist seit der Einführung ein Streitthema zwischen Kommunen und Land Niedersachsen. Immer häufiger haben Grundstückseigentümer mit einer Klage gegen die Erhebung des STRABS Erfolg. Straßenausbaubeiträge werden als ungerechte Belastung der Grundstückseigentümer angesehen.
Häufig beanstandeten die Verwaltungsgerichte die Berechnungsgrundlagen der Kommunen, die mit großem Verwaltungsaufwand fortgeschrieben werden müssen oder die Einstufung (Klassifizierung) der ausgebauten Gemeindestraße.
Der Verband Wohneigentum und weitere Interessenverbände fordern, dass die Ausgaben für Unterhalt und Erneuerung der Straßen aus dem allgemeinen Steueraufkommen und aus den Einnahmen aus dem allgemeinen Finanzausgleich des Landes an die Kommunen finanziert werden müssen. Dies wäre eine gerechte Lösung. Das Land Niedersachsen muss nach Streichung der STRABS ausgleichen. Für diese Lösung haben sich inzwischen andere Bundesländer entschieden. Diese Lösung sollte sich das Land Niedersachsen anschließen, denn im Hinblick auf die vom Bund und den Ländern beschlossene und in diesem Jahr umzusetzende Grundsteuerreform kommen auf die Grundstückseigentümer Kosten zu, die heute noch nicht beziffert werden können.
Land Niedersachsen
Leider hat im Rahmen dieser Diskussion mit den Interessenverbänden das Land Niedersachsen mit falschen Zahlen gerechnet. Es wird nach wie vor die Auffassung vertreten, dass bei Wegfall des STRABS das Land Niedersachsen diesen Einnahmeausfall im Rahmen des Finanzausgleichs ausgleichen sollte. Während die Interessenverbände von einem Ausgleich von 30 bis 50 Millionen Euro ausgehen kann. Diese Summe wird als realistisch angesehen. Das Land Niedersachsen geht von einer Berechnungsgrundlage von 200 Millionen Euro aus.
Online-Petition und Forderungen des VWE
Eine Online-Petition aus 2018 zur Abschaffung des STRABS mit knapp 26.000 Stimmen liegt den Gremien des niedersächsischen Landtags vor.
Die bisherigen Vorschlägen der Landesvertreter waren wenig hilfreich, denn auch mit Ratenzahlungen oder Stunden bleiben die Grundstückseigentümer belastet.
Inzwischen haben die von CDU und SPD getragenen Landtagsfraktionen den Änderungsantrag auf den Weg gebracht, daß künftig die Kommunen nach Abschaffung des STRABS die Kosten über von den Kommunen aufzunehmenden Krediten finanzieren können. Dies durften die Kommen bislang nicht. Es ist der erste richtige Schritt in die richtige Richtung, so Steffen Brakebusch. Nach wie vor bleibt das Ziel der Siedlergemeinschaften, der Kreisgruppe Harz und des VWE, dass das Land Niedersachsen einen erheblichen Anteil der laufenden Straßenunterhalt finanziert, sodass die Sanierung von Gemeindestraßen künftig entfallen kann.
Diese Regelung sollte auch für Gemeindestraßen gelten, die zwar saniert aber deren Kosten noch nicht abgerechnet sind. Diese Regelung wäre mehr als gerecht.
Weitere Info ist unter www.meinvwe.de oder beim Vorsitzenden der Kreisgruppe Harz Steffen Brakebusch, Telefon 05522 86990 84 erhältlich.
Andere Bundesländer
Straßen gehören der Allgemeinheit. Im Land Baden-Württemberg sind bislang keine Straßenausbaubeitrags erhoben, während in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Erhebung von Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben.

Foto
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Der Vorsitzende der Kreisgruppe Harz Steffen Brakebusch gibt gern weitere Informationen.

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